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  • Fokus: Anti-Castor-Proteste

Neue Strecke: Ahaus-Majak

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer (GRÜNE) fragte Mitte Oktober die Bundesregierung, auf welcher Grundlage das Bundesamt für Strahlenschutz Ende September 2010 einen Atommüllexport von Ahaus nach Majak (Russland) genehmigte. Schließlich habe das sächsische Wissenschaftsministerium als Eigentümer der Brennelemente erklärt, dass der für den Atommüllexport notwendige Staatsvertrag zwischen Deutschland und Russland bis heute nicht unterschrieben ist und daher die rechtliche Grundlage für einen solchen Transport fehlt.

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Staatssekretär Dr. Bernd Pfaffenbach vom Wirtschaftsministerium gab die Antwort: »Das Bundesamt für Strahlenschutz hat am 23. September 2010 eine Beförderungsgenehmigung für bestrahlte Forschungsreaktorbrennelemente aus dem Zwischenlager Ahaus nach Russland auf der Grundlage des Atomgesetzes erteilt. Bevor tatsächlich der Transport erfolgen kann, sind noch weitere Voraussetzungen erforderlich. Dazu gehört u. a. ein Regierungsabkommen mit Russland, dessen Unterzeichnung an einem geeigneten Termin in den nächsten Wochen derzeit vorbereitet wird.« ND

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