Mehr Tiere – mehr zahlen

Hundesteuer

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Kommunen dürfen für Zweit- und Dritthunde höhere Steuern verlangen als für ein Einzeltier. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth.

Ein Hundehalter aus Forchheim hatte dagegen geklagt, dass die Stadt für den ersten Hund 60 Euro, für den zweiten 80 Euro und für jeden weiteren Hund 100 Euro fordert.

Die Richter widersprachen der Auffassung des Klägers, dass eine progressive Hundesteuer gegen das Gleichheitsprinzip verstoße und ihn und seine Frau diskriminiere.

In seinem Beschluss vom 22. September 2010 betonte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, die Hundesteuer knüpfe zwar an einen besonderen Aufwand bei der persönlichen Lebensführung an. Vom Halten mehrerer Hunde gingen jedoch erheblich höhere Belästigungen aus. Deshalb könne die Stadt in ihrer Satzung bei der Zahl der Hunde pro Haushalt differenzieren und ab dem zweiten Hund einen jeweils höheren Steuersatz festlegen.

Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 2010, Az. 4 ZB 09.2136

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