Geldstrafe für Blockade eines Militärzuges

Berufungsurteil gegen Hanna Poddig senkt Summe

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: 2 Min.

Flensburg. Die Öko- und Friedensaktivistin Hanna Poddig ist vom Landgericht Flensburg nach zwei Verhandlungstagen jetzt zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt worden. Die Berufungsinstanz sah es als erwiesen an, dass die heute 25-Jährige im Februar 2008 zu nächtlicher Stunde durch ihr Anketten mit einem Rohrstück an den Gleiskörper in Ohrstedt (Kreis Nordfriesland) einen Transportzug der Bundeswehr auf dem Weg zu einem NATO-Manöver über Stunden aufgehalten habe. Das sei als Nötigung und gefährlicher Eingriff in den öffentlichen Bahnverkehr anzusehen.

Die Angeklagte berief sich einmal mehr auf das Versammlungs- und Demonstrationsrecht und wird wahrscheinlich mit einer Revision in die nächste gerichtliche Instanz gehen, um das Urteil anzufechten. Der Spruch der zweiten Instanz fiel geringfügig milder aus als noch in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht in Husum. Dort war Poddig zu 120 Tagessätzen verurteilt worden, nunmehr sind es lediglich 90 Tagessätze. Poddigs Anwalt Dieter Magsam rügte, dass einer der Schöffen in Flensburg als Angehöriger der Bundeswehr befangen gewesen sei. Einen entsprechenden Antrag lehnte das Gericht ab.

Ebenso wurde Poddigs Ersuchen nicht stattgegeben, ihr wegen der komplexen Materie einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Auch auf widersprüchliche Zeugenaussagen des damaligen Lokführers und des Rangierleiters ging das Gericht nicht ein.

Weitere Verfahren kommen nun noch auf andere Aktivisten zu, die wegen Beihilfe angeklagt sind. Auch zivilrechtliche Ansprüche, die die Bahn gegen Poddig vorbringt, sind letztinstanzlich noch nicht entschieden.

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