Ärger mit den Reifen
Nicht erst seit der endgültig per 4. Dezember 2010 in Kraft getretenen neuen Winterreifen-Pflicht sind die Autofahrer eifrig dabei, die Reifen ihres fahrbaren Untersatzes zu wechseln und Winterreifen aufziehen zu lassen.
Dies geht oft einher mit dem Angebot vieler Autowerkstätten, zu relativ soliden Preisen eine Reifeneinlagerung vorzunehmen, so dass man nicht verzweifelt nach einer sachgemäßen Lagerungsmöglichkeiten zu Hause – ob im Keller oder in der Garage – suchen muss.
Üblicherweise händigen die Autohäuser dem Kunden ein Protokoll über die Einlagerung aus, das unter anderen auch Auskunft über das Reifenmodell oder die Beschaffenheit der Reifen (Profiltiefe) gibt. Doch das ist offensichtlich nicht die Regel. Denn wie ADAC-Mitglieder immer wieder berichten, hat die Fremdeinlagerungen auch ihre Tücken und löst bisweilen ganz schönen Ärger aus, weil die eigenen Reifen nach der Einlagerung nicht mehr aufgefunden werden oder bei der Rückgabe Beschädigungen aufweisen.
Darauf hat der ADAC reagiert. Von Juristen wurde ein Formular entwickelt, das im Internet www.adac.de/reifeneinlagerung abrufbar ist. In dieses Formular werden Einzelheiten der eingelagerten Reifen wie zum Beispiel Hersteller, Modellbezeichnung, Größe etc. eingetragen. So können Verwechslungen ausgeschlossen und »verlorene« Reifen leichter wieder aufgefunden werden. Ferner wird in dem Formular dokumentiert, ob die Reifen und Felgen Beschädigungen oder Besonderheiten aufweisen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten bei Rückgabe vermeiden.
Wichtig ist: Das Protokoll sollte möglichst vollständig ausgefüllt, von beiden Seiten unterschrieben und sorgfältig vom Kunden aufbewahrt werden. Aber auch wenn sich der Reifenwechselbetrieb weigern sollte, das Protokoll zu unterschreiben, sind die Informationen des Formulars für den Reifeneigentümer durchaus wertvoll. Denn die wenigsten können nach einem halben Jahr noch genau sagen, welche Reifen sie zum Einlagern gegeben haben.
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