Gegner von Gentests legen vor

Fraktionsübergreifende Eckpunkte für PID-Verbot

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Berlin (AFP). Die Befürworter eines strikten Verbots von Genuntersuchungen an künstlich erzeugten Embryonen haben sich auf einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf geeinigt. Vertreter aller Fraktionen des Bundestages legten dazu am Freitag in Berlin ein Eckpunktepapier vor, das ein »umfassendes gesetzliches Verbot« der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorsieht. Die Abgeordneten begründen dies vor allem mit dem Schutz des menschlichen Lebens. »Eine Gesellschaft, in der der Staat darüber entscheidet oder andere darüber entscheiden lässt, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht, verliert ihre Menschlichkeit«, heißt es in dem Papier.

Zu den Initiatoren für ein PID-Verbot gehören unter anderem Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU), Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen, Andrea Nahles und Ulla Schmidt (beide SPD), Pascal Kober (FDP) und Kathrin Vogler (LINKE).

Sie wenden sich mit ihrem Gesetzentwurf gegen eine »Selektion menschlichen Lebens allein aufgrund einer schweren Erkrankung oder Behinderung«. Eine Legalisierung der PID würde aus ihrer Sicht einen »Paradigmenwechsel« darstellen. Eine begrenzte Zulassung für bestimmte Krankheiten, wie sie von Befürwortern der PID gefordert wird, halten die Abgeordneten für nicht machbar. Zudem bestehe die Gefahr, dass künftig auch »erwünschte« Embryonen erzeugt werden, die zum Beispiel als Organspender für erkrankte Familienangehörige dienen sollen, heißt es in den Eckpunkten.

Mit Hilfe der PID können im Reagenzglas gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht werden. Der Bundesgerichtshof hatte im Sommer die PID für mit deutschem Recht vereinbar befunden, seitdem ist die Methode de facto erlaubt.

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