Entschädigung zum Vorzugspreis

Streit um Gesetz zum begünstigten Flächenerwerb für in der SBZ Enteignete

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Freitag ein Gesetz, das in der Sowjetischen Besatzungszone enteigneten Großgrundbesitzern und deren Erben nun Land zum Vorzugspreis sichern soll. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) will den Vermittlungsausschuss anrufen, um Nachbesserungen durchzusetzen.
Vergeblicher Protest
Vergeblicher Protest

Es passiert nicht oft, dass die Grünen im Bundestag zusammen mit Union und FDP stimmen. Doch am vergangenen Freitag passierte das »2. Flächenerwerbsänderungsgesetz« mit schwarz-gelb-grüner Mehrheit den Bundestag. Hinter dem sperrigen Gesetzesnamen verbirgt sich ein brisantes Vorhaben. So sollen während der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 enteignete Großgrundbesitzer nun Agrarflächen zum Vorzugspreis erwerben dürfen. Die Ex-Junker und deren Nachfahren sollen also mit verbilligten Landkäufen in Ostdeutschland entschädigt werden. Für die Grünen war die Zustimmung eine Herzensangelegenheit. So erklärte die Fraktionssprecherin für ländliche Entwicklung, Cornelia Behm, dass es bei dem Gesetz um »Entschädigungsansprüche für eine Gruppe von Opfern des Stalinismus« gehe. Dass sich unter diesen Opfern des Stalinismus viele Steigbügelhalter des Nationalsozialismus befanden, stört die Grünen offenbar nicht.

Laut Gesetz gilt für Alteigentümer nicht der aktuelle Verkehrswert, sondern der Bodenpreis vom 1. Januar 2004. Dieser Stichtag ist für die oftmals adligen Käufer viel wert. Denn in den vergangenen Jahren sind die Bodenpreise im Osten geradezu explodiert. Nach Einschätzung der Bundesregierung belaufen sich die von ihrer Bodenverwertungsgesellschaft BVVG angeheizten Preissteigerungen seit 2004 »auf annähernd 100 Prozent«.

Die Bundestagsabgeordnete Kirsten Tackmann, Sprecherin für Agrarpolitik der Linksfraktion, warnte deshalb am Freitag: »Mit spekulativem Bodenkauf ist viel Geld zu verdienen.« Zwar sehe das Gesetz eine Bindefrist von zehn Jahren vor, doch nach Ablauf dieser Frist seien »attraktive Gewinnquoten zu erwarten«, vermutet Tackmann. Fakt ist: Den Bund wird das Geschenk an die Junker und ihre Erben viel Geld kosten. Derzeit liegen etwa 10 000 Anträge bei den zuständigen Ämtern. Vorausgesetzt, jeder Anspruchsberechtigte erwirbt die bereits 1994 von der Regierung Kohl zugesagten 30 Hektar zum Freundschaftspreis, könnten mehr als 300 000 Hektar ehemaligen Volkseigentums den Besitzer wechseln. Die Kaufwilligen müssen lediglich die seit dem Stichtag im Januar 2004 aufgelaufenen Zinsen zahlen. Und selbst die nur zu 75 Prozent. Die Bundesregierung rechnet hier mit Mindereinnahmen von 370 Millionen Euro. Die LINKE kommt auf bis zu 2 Milliarden Euro.

Bleibt die Frage, ob etwaiges Unrecht dadurch gutzumachen ist, dass man die Erben der Betroffenen begünstigt. Da viele der Enteigneten längst nicht mehr leben, können laut Gesetz auch deren Erben bis zum vierten Grad Land zum Vorzugspreis erwerben.

Die Interessenvertretungen der Alteigentümer sehen sich im Recht. Schließlich hätten sie Land längst erworben, wenn die zuständigen Vermögensämter die Realisierung ihrer Ansprüche in den vergangenen Jahren nicht verzögert hätten.

Aber Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) will diese »einseitige Besserstellung von Alteigentümern« nicht hinnehmen. Er fordert Nachbesserungen. Etwa die Verlängerung der bisherigen Pachtverträge um weitere 12 Jahre, um die ostdeutschen Agrargenossenschaften zu schützen. Der Minister will den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Doch bei dem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Somit könnte die Länderkammer nur ein aufschiebendes Veto einlegen. Und die Zeit drängt. Bereits am 22. Februar 2011 wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.

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