Weiterbau von Kraftwerk unzulässig

Rechtsgutachten zu Datteln

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Berlin (ND-Meier). Ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe, dass ein Weiterbau des E.on-Kraftwerks in Datteln unzulässig sei. Das im September 2009 gerichtlich gestoppte Bauvorhaben könne nicht mit Hilfe eines Zielabweichungsverfahrens nachträglich rechtlich legalisiert werden. Das Kraftwerk verstoße vielmehr gegen eindeutige Ziele der Raumordnung. Eine rechtlich tragfähige Abweichung von diesen Zielen komme nicht in Betracht. Denn dann würde »einer Rechtsbeugung eine zweite auf dem Fuße folgen«, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

Das sei das »eindeutige Ergebnis« des neuen Rechtsgutachtens, das der Dresdner Verwaltungsrechtler Martin Schulte erstellte. Im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens könne zwar im Einzelfall ausnahmsweise von den Vorgaben, nicht jedoch von den Grundzügen der Landesplanung abgewichen werden, führte Schulte, Leiter des Instituts für Technik- und Umweltrecht der TU Dresden, aus.

Der zuständige Regionalverband Ruhr hatte Mitte Dezember mit rot-grüner Mehrheit beschlossen, rechtlich prüfen zu lassen, ob eine Möglichkeit für den Weiterbau existiert – auf Basis des nun kritisierten Zielabweichungsverfahrens. Ein E.on-Sprecher begrüßte diese Entscheidung als »weiteren wichtigen Schritt« und »für die erfolgreiche Realisierung der Anlage«.

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