BVVG bestätigt Preisschub

Ost-Agrarflächen 2010 um 27 Prozent teurer

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (dpa/ND). Der globale Hunger nach Agrar-Rohstoffen treibt die Preise von landwirtschaftlichen Flächen auch in Ostdeutschland. Sie legten im Durchschnitt um 27 Prozent auf 10 418 Euro pro Hektar zu, sagte der Geschäftsführer der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), Wolfgang Horstmann, am Freitag in Berlin. Damit setzte sich der Trend der Vorjahre fort. Als Grund nannte Horstmann die weltweit steigende Nachfrage nach Flächen zur Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen.

Die BVVG verkauft und verpachtet seit 1992 für den Bund die ehemals staatlichen Agrarflächen der DDR. Flächen im Osten seien immer noch viel günstiger als im Westen zu haben, berichtete der Geschäftsführer. In den alten Bundesländern habe das Preisniveau 2009 bei etwa 17 700 Euro gelegen. Horstmann trat zugleich Vorwürfen entgegen, die BVVG verkaufe in größerem Umfang Grundstücke an Kapitalanleger. Von den seit Anfang 2007 verkauften 210 000 Hektar Acker- und Grünland seien »mehr als 99 Prozent an ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe veräußert worden«, sagte er. Für große Privatinvestoren seien die BVVG-Ausschreibungen mit durchschnittlich 10 Hektar uninteressant. Sie kauften eher ganze Landwirtschaftsbetriebe samt Flächen. Darauf habe die BVVG keinen Einfluss und sei deshalb auch nicht der Preistreiber.

Die Gesellschaft veräußerte im vergangenen Jahr 25 800 Hektar Ackerland, geplant waren 44 000 Hektar. Als Folge wurden nur 312 Millionen Euro erlöst. Als Gründe dafür nannte Horstmann den Ausschreibungsstopp im ersten Quartal und neue Privatisierungsgrundsätze, die zu einer Verschiebung von Direktverkäufen an Alteigentümer führten. 73 Millionen Euro Umsatz kamen aus Verpachtung hinzu. Dem Bund fließt für 2010 ein Überschuss von 320 Millionen zu. Für 2011 erwartet die BVVG den Verkauf von rund 36 000 Hektar und einen Überschuss von etwa 440 Millionen Euro.

Sofern der Bundesrat am 11. Februar der Novelle des Flächenerwerbsgesetzes zustimmt, können Alteigentümer Flächen in begrenztem Umfang deutlich günstiger als bisher erwerben. Für die Berechnung des Kaufpreises soll der Verkehrswert vom 1. Januar 2004 zugrunde gelegt werden, abzüglich 35 Prozent.

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