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2011 werden alle Ruheständler überprüft

Steuerpflicht für Rentner

  • Lesedauer: 4 Min.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Rentner seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 zwar steuerpflichtig sind, aber den Fiskus bislang ignoriert haben. Doch für die steuerpflichtigen Ruheständler, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben, kann das Versäumnis unangenehme Folgen haben. Denn ab 2011 werden durch die Finanzämter alle derzeit 20,4 Millionen Ruheständler hinsichtlich ihrer Altersbezüge und Kapitalauszahlungen überprüft.

Gesetzesänderung seit 2005

Schon seit 2009 sind die Behörden dabei, die Rentner hinsichtlich ihrer Steuerpflicht zu überprüfen. Bisher wurden nur Rentner und Pensionäre geprüft, die von sich aus ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offen gelegt haben. Im Jahr 2011 sollen diesbezüglich alle Ruheständler aufgespürt werden. Geprüft wird durch die Finanzämter, ob die Einkünfte so hoch sind, dass sich eine Steuerpflicht ergibt. Durch die neue Regelung sind nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums rund 1,3 Millionen Rentnerhaushalte in die Steuerpflicht gerutscht.

»Selbst wenn der Rentner hätte Steuern zahlen müssen, dürften mögliche Nachzahlungen und Zinsen überschaubar sein«, sagt der Steuerexperte Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine und warnt vor Panik. Allerdings: Wer Steuern nachzahlen muss, auf den kommen noch sechs Prozent Zinsen pro Jahr zu.

Grund für alledem ist das Alterseinkünftegesetz von 2005, mit dem die Regierung praktisch die nachgelagerte Besteuerung von Renten eingeführt hat. Seitdem entscheidet das Jahr, in dem sich der Arbeitnehmer in den Ruhestand verabschiedet, darüber, welcher Prozentsatz der Alterseinkünfte versteuert werden muss. Zuvor war die gesetzliche Rente mit dem deutlich günstigeren Ertragsanteil steuerpflichtig. Wie hoch der Ertragsanteil ausfiel, hing davon ab, in welchem Alter sich der Betroffene in den Ruhestand verabschiedete. Wer sich mit 65 Jahren zur Ruhe setzte, musste gerade einmal 27 Prozent seiner Rente versteuern.

Eintrittsjahr entscheidend

Eine Steuererklärung müssen alle Rentner einreichen, deren Einkünfte 8004 Euro (Alleinstehende) und 15 669 Euro (Ehepaare) übersteigen. Zu den Einkünften gehört neben der gesetzlichen Rente oder Beamtenpension auch Arbeitslohn für Rentner mit Nebenjob, Mieteinnahmen oder Zinserträge.

Konkret sieht die Besteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nun so aus: Arbeitnehmer, die 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen sind, müssen 50 Prozent ihrer Einkünfte versteuern. Mit jedem weiteren Rentnerjahrgang erhöht sich dieser Satz um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um einen Prozentpunkt. Ab 2040 gelten 100 Prozent.

Arbeitnehmer, die 2009 erstmals Rente bezogen haben, müssen danach also 58 Prozent ihrer Einkünfte steuerlich veranschlagen. Den verbleibenden Betrag schreiben die Finanzbeamten dann als persönlichen Rentenfreibetrag fest. Dieser gilt fortan in gleicher Höhe für die gesamte Laufzeit der Rente. Wer 2009 bereits im Ruhestand war, muss die Rentensteigerung von 2,41 Prozent (West) und 3,38 Prozent (Ost) komplett versteuern.

Wer vor dem 1. Januar 2005 mindestens zehn Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, die den Höchstbetrag übertrafen, kann beantragen, dass die übersteigenden Beiträge nicht mit dem ungünstigen Besteuerungs-, sondern dem wesentlich günstigeren Ertragsanteil besteuert werden. Die erforderlichen zehn Jahre oberhalb des Höchstbeitrags können auch durch Einzahlungen an mehrere Versorgungsträger erreicht werden.

Wer 2009 in Pension gegangen ist, erhält zeitlebens einen Freibetrag von 33,6 Prozent der Bezüge, maximal 2520 Euro sowie einen Zuschlag von 756 Euro und einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro. Summa summarum also 3378 Euro. Doch diese Freibeträge werden für die kommenden Pensionärsjahrgänge abgeschmolzen bis ab 2040. Danach wird Beamten nur noch die Werbungskostenpauschale von 102 Euro gewährt.

Nach der bereits 2009 erfolgten Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 Euro tritt zum 1. Januar 2010 eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro ein.

Die Finanzämter rechnen bei der Steuerberechnung zudem noch einen Altersentlastungsbetrag hinzu und berücksichtigen die Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale sowie Versorgungsanwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherung. Daraus folgt, dass für Rentner, die 2005 oder früher in den Ruhestand gegangen sind, erst ab einem Einkommen von knapp 1600 Euro monatlich eine Steuerpflicht eintritt.

Frist bis 31. Januar 2011

Wer Versäumtes gegenüber dem Finanzamt noch für das Steuerjahr 2009 freiwillig nachholen will, sollte das spätestens bis Ende Januar 2011 tun. Damit umgeht derjenige im Falle einer nachgewiesenen Steuerpflicht die Strafzinsen. joh

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