Keine Lobby für die Angehörigen

Sozialverband VdK startete Kampagne mit Forderungen an ein neues Pflegegesetz

  • Silvia Ottow
  • Lesedauer: 3 Min.
»Pflege geht jeden an«, findet der Sozialverband VdK. Gestern stellte er in Berlin unter diesem Motto seine Kampagne vor, in der bessere Bedingungen für pflegende Angehörige gefordert werden. Die Aktion richtet sich vor allem an die Bundesregierung, die in diesem Frühjahr einen Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen will.
Die Internetseite des Sozialverbandes VdK: www.pflege-geht-jeden-an-de. ND-screenshot: Wolfgang Frotscher
Die Internetseite des Sozialverbandes VdK: www.pflege-geht-jeden-an-de. ND-screenshot: Wolfgang Frotscher

Martin und Ulrike S. pflegen ihr behindertes Kind. Seit 13 Jahren. Sieben Tage die Woche. Unbezahlt. Ohne Urlaub. Töchter pflegen ihre Mütter, Männer ihre Frauen. Einige von ihnen kann man seit gestern kennenlernen, auf der Internetseite des VdK . Doch wer kennt nicht ohnehin in seinem persönlichen Umfeld Menschen, die andere Menschen pflegen? Es sind Millionen, denn der größte Teil der insgesamt 2,13 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland wird nicht in Heimen betreut, sondern zu Hause. Der VdK geht gar von vier Millionen Pflegebedürftigen aus, weil vielen Demenzkranken keine Pflegestufe zuerkannt werde und Angehörige keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Den Angehörigen fehle die Lobby, sagte die Präsidentin des VdK Deutschland, Ulrike Mascher, gestern. Dabei sei Pflege ohne sie nicht denkbar. Dieses Engagement verdiene höchste, auch finanzielle Anerkennung. Auf der Webseite kann man lesen, welche Sorgen diese Menschen quälen: Sie haben Angst, dass ihre Kraft nicht länger reicht; es macht sie wütend, dass die Pflegesätze in den Heimen so viel höher sind und sie sind oft so müde, dass sie nicht wissen, wie sie den nächsten Tag überstehen sollen. Die Botschaft des VdK richtet sich vor allem an die Regierung. Der sind die Probleme nicht neu.

Für dieses Frühjahr hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (CDU) eine Reform der Pflegeversicherung angekündigt. Hierfür sieht die CDU-CSU-Koalition ein ähnliches Modell vor, wie sie es schon in der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durchgedrückt hatte: Zusatzbeiträge für die Versicherten in Kombination mit einer kapitalgedeckten Versicherung. Letztere ist zum Glück vom Tisch. Bleiben zusätzliche einseitige Belastungen der Versicherten, die von Sozialverbänden, gesetzlichen Krankenkassen und Oppositionsparteien abgelehnt werden. Darauf könnte es am Ende aber trotzdem hinauslaufen, befürchten Vertreter der Krankenkassen. Wie die Opposition und die meisten Sozialverbände beschwören sie die Idee der Bürgerversicherung auch für die Pflege. Von gemeinsamen Aktionen kann allerdings nicht die Rede sein. Der Bundesgeschäftsführers der Volkssolidarität, Horst Riethausen, kündigt eigene Positionen zur Reform der Pflegeversicherung für Ende Februar an, die sicher denen des VdK ähnlich sein werden. Die Pflege sei unterfinanziert und die Pflegeberufe müssten gesellschaftlich besser anerkannt werden, sagt er. Und so kochen Krankenkassen, Sozialverbände, Oppositionsparteien, ja sogar die Länder – in Bayern will man eine eigenen Pflegekammer gründen und in Mecklenburg-Vorpommern durch die Berufsanerkennung für ungelernte Pfleger an der Ausbildung sparen – ihr eigenes Süppchen.

Bleibt abzuwarten, ob den Forderungen des VdK nach der Rentenanrechnung einer beruflichen Pflegeauszeit nach dem Vorbild der Kindererziehungszeiten sowie einer Lohnersatzleistung nach dem Vorbild des Elterngeldes im künftigen Gesetz entsprochen wird.


Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und deckt einen Teil der Kosten für Betroffene. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist seither auch pflegeversichert. Die Beiträge entrichten Arbeitgeber und -nehmer je zur Hälfte. Privatversicherte mussten private Pflegeversicherungen abschließen. Der Beitrag beträgt 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen 2,2 Prozent . Die finanziellen Leistungen richten sich nach Grad und Dauer der Pflegebedürftigkeit. ND

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