Anlegerschutz-Gesetz verabschiedet

Grauer Kapitalmarkt bleibt unberücksichtigt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (AFP/ND). Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz zum besseren Schutz von Bankkunden verabschiedet. Mit den Stimmen der Regierungskoalition beschloss das Parlament in Berlin Regelungen, die Verbraucher besser vor Falschberatung schützen und ihre Anlagen sicherer gestalten sollen. SPD und Grüne lehnten das Gesetz ab, die LINKE enthielt sich. Der Opposition gehen die neuen Regelungen nicht weit genug.

Das Anlegerschutz-Gesetz sieht vor, dass alle Bankberater in einer zentralen Datei bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gespeichert werden. Bei Fehlberatung droht ihnen ein Beraterverbot von bis zu zwei Jahren. Außerdem sollen Bankkunden ein kurzes, verständliches Informationsblatt (»Beipackzettel«) erhalten, wenn sie Finanzprodukte kaufen wollen. Offene Immobilienfonds sollen für Privatanleger sicherer gemacht werden. Unternehmen soll es nicht mehr möglich sein, sich mit dem Ziel der feindlichen Übernahme an einen Konkurrenten anzuschleichen.

SPD, Grüne und LINKE kritisierten, dass vom ursprünglichen Vorhaben nur noch ein Rumpfgesetz übrig geblieben sei, vor allem weil sich das Gesetz nicht mit dem als riskant geltenden Grauen Kapitalmarkt beschäftige. Ebenfalls auf Kritik stieß die Regelung, freie Finanzvermittler von der Gewerbeaufsicht der Länder kontrollieren zu lassen statt von der BaFin. Aigner kündigte unterdessen an, noch »in diesem Monat« ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das auch Regulierungen für den Grauen Kapitalmarkt vorsieht.

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