Satzungsrüffel für LINKE an der Saar

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 2 Min.
Oskar Lafontaine wird wenig erfreut sein: Der Versuch der LINKEN an der Saar, sogenannten Querulanten mit Mitteln der Satzung beizukommen, hat einen Dämpfer erhalten.

Am Wochenende befand die Bundesschiedskommission der Linkspartei mehrere Paragrafen in der Landessatzung für ungültig, die der Parteitag der Saar-LINKEN im November beschlossen hatte. Die Beschwerden von vier Mitgliedern führten dazu, dass die entsprechenden Paragrafen »wegen Verstoßes gegen die Bundessatzung und die Schiedsordnung der Partei DIE LINKE aufgehoben« wurden.

Dabei ging es um die dem saarländischen Landesvorstand eingeräumte Möglichkeit, Mitgliedern »in schwerwiegenden Fällen« bis zur Entscheidung über einen Parteiausschluss die Rechte zu entziehen. Gestrichen ist auch ein Paragraf über die Parteiordnung. Insbesondere jener Absatz hatte innerparteilichen Unmut hervorgerufen, in dem es als Ordnungsverstoß bezeichnet wird, wenn Mitglieder die Medien nutzten, um die Partei oder andere Mitglieder zu »diffamieren«. Die Satzungsformulierung zielte auf die Bekämpfung eines angeblichen Denunziantentums – ein in den internen Auseinandersetzungen regelmäßig gegen Mitglieder erhobener Vorwurf vor allem der Führung.

Die Bundesschiedskommission begründet ihre Entscheidung damit, dass »die Ordnung der Partei ... nur einheitlich für alle Gliederungen und Mitglieder der Partei definiert werden und nicht von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich ausfallen« könne. Das heißt auch, dass die Bundesschiedskommission keine Bewertung der Satzungsänderungen an der Saar in der Sache getroffen hat. Der Vorsitzende der Saar-LINKEN, Rolf Linsler, kündigte am Montag denn auch für den Bundesparteitag im Oktober entsprechende Anträge zur Änderungen der Bundessatzung an.

Auch die Festlegung der Saar-LINKEN, dass Rechtsbeistände vor der Schiedskommission nicht Mitglied einer anderen Partei sein dürfen, wurde am Wochenende kassiert. Das Parteiengesetz lasse etwas anderes nicht zu, heißt es. Auch wenn der Fall gerade eines Rechtsbeistands von Saar-LINKEN für Unmut über das Saarland hinaus sorgt – nicht zuletzt bei Mitgliedern der Bundesschiedskommission. Dieser ist CDU-Mitglied und verfolgt klare politische Ziele.

Die Beschlüsse vom Wochenende wirken unabhängig davon als Niederlage von Lafontaine. Hatten die Satzungsänderungen in der Partei doch umgehend zu Kritik am Fraktionschef in Saarbrücken geführt. Von Stalinismus war dabei die Rede gewesen.

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