Ehepartner

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Ohne Rückfrage darf ein Mieter seinen Ehepartner in die Wohnung aufnehmen. Für Lebensgefährten muss eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Verweigern kann er dies nur, wenn es für ihn »unzumutbar« ist. BHG vom 5. November 2003, Az. VIII ZR 371/02

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