Durchbruch bei CO2-Speicher-Gesetz

Regierung will Ausstiegsklausel für Niedersachsen und Schleswig-Holstein

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Die Bundesregierung will bei dem umsrittenen Gesetzesentwurf für eine unterirdische Lagerung von Kohlendioxid (CO2) besonders Niedersachsen und Schleswig-Holstein entgegenkommen. Die wehren sich gegen CO2-Standorte auf ihrem Gebiet.

Berlin (dpa/ND). Nach den Plänen sollen Schleswig-Holstein und Niedersachsen weitgehende Befugnisse erhalten, CO2-Lagerstätten mit Hilfe ihrer eigenen Rechtsetzung weitgehend zu verhindern oder nur in geringem Maße zuzulassen. Über das Raumordnungsverfahren könnten demnach Ausschlussgebiete für CO2-Lager festgelegt werden. Eine generelle Klausel, mit der die Anwendung des Bundesgesetzes in einzelnen Ländern komplett blockiert werden kann, soll es dagegen nicht geben. Der Gesetzentwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung und könnte Anfang März beschlossen werden.

Nach Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) liegen 408 mögliche Standorte vor allem im norddeutschen Raum, unter den Nordseeinseln und in der Region Berlin/Brandenburg. Wie die dpa erfuhr, könnte durch das Entgegenkommen die Erprobung weitgehend auf Brandenburg beschränkt bleiben, wo der Energiekonzern Vattenfall bis 2015 eine 1,2 Milliarden Euro teure Demonstrationsanlage plant.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (LINKE) wandte sich strikt gegen eine Ausstiegsklausel für einzelne Länder. Das bei der Verbrennung von Braun- und Steinkohle sowie in der Stahl-, Papier- und Zementindustrie entstehende CO2 soll bei dem CCS-Verfahren abgetrennt, verflüssigt und mit hohem Druck in tiefen, Salzwasser führenden Gesteinsschichten verpresst werden. Bürger befürchten Lecks in den Lagern und protestieren dagegen.  

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