Aus wenig Geld das Beste machen

Finanzen - Teil 28 - Über den Tod hinaus: Mit Bankvollmacht Sicherheit für den Notfall

  • Lesedauer: 4 Min.
Eine Bankvollmacht ist wichtig. Denn nur so können Sie festlegen, wer die wichtigen Dinge regelt, wenn Sie dazu nicht selber in der Lage sind.

Ein Leben lang hat Herta M. sich um die Geldsachen der Familie gekümmert. Das gemeinsame Girokonto mit dem Ehemann läuft auf ihren Namen. Als sie im Winter stürzt und plötzlich ins Krankenhaus muss, wo der gebrochene rechte Arm operiert wird, gerät ihr Mann Willy in eine finanzielle Sackgasse: Frau M. kann aufgrund des Gipsarmes nicht mehr unterschreiben, aber die Bank akzeptiert nicht die Unterschrift ihres Mannes. Das Ehepaar hat versäumt, rechtzeitig eine Vollmacht auszustellen.

Kein Einzelfall. Jeder zweite Kunde einer Bank oder Sparkasse, so schätzen Experten, versäumt es, rechtzeitig für den Notfall zu planen.

Für Notfälle sollte man aber rechtzeitig vorsorgen. Jeder kann in die Lage geraten, seine Bankangelegenheiten zumindest zeitweilig nicht mehr selber regeln zu können – altersbedingt, durch einen Unfall, eine Operation oder durch den Tod. Wer kümmert sich dann um Überweisungen, um die Beschaffung von Bargeld und um andere Bankgeschäfte?

Das Problem: Angehörige – ob Ehepartner oder Kinder – sind nicht automatisch zur Regelung der Vermögensangelegenheiten etwa gegenüber einer Sparkasse berechtigt!

Nach dem Willen des Gesetzgebers kann gerichtlich ein Betreuer bestellt werden. Das ist jedoch nur der letzte Ausweg, wenn ein Mensch alleine und ohne Hilfe durch Familie oder Freunde dasteht. Und es dauert. Wer selber einen Bevollmächtigten bestimmt, der alle Angelegenheiten regeln soll, kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden.

Vorsorge – aber wie?

Wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens mit einer Vollmacht ausstatten wollen, sollten Sie auf die von Kreditinstituten angebotenen Vordrucke für eine »Konto-/Depotvollmacht – Vorsorgevollmacht« zurückgreifen. Dies geht am einfachsten, indem Sie mit einer Vertrauensperson Ihrer Wahl zur Bank oder Sparkasse gehen und dort eine Konto- und Depotvollmacht erteilen.

Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können. Die Bank oder Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, ihn anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Durch den persönlichen Auftritt des Bevollmächtigten in der Bank können insbesondere etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung im Vorhinein ausgeräumt werden. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.

Wichtig zu wissen ist jedoch auch: Es handelt sich dabei nicht um eine Generalvollmacht. Vielmehr sind die mit dieser Vollmacht möglichen Bankgeschäfte, welche Ihre Vertrauensperson übernehmen darf, klar umrissen. So darf der Bevollmächtigte beispielsweise über Guthaben etwa durch Überweisungen, Barabhebungen oder Schecks verfügen. »Er kann damit unter anderem für den hilfsbedürftigen Kontoinhaber Rechnungen bezahlen«, erläutert der Bankenverband BdB in einer Broschüre.

Auch Kredite, die dem Kontoinhaber bereits eingeräumt wurden, dürfen in Anspruch genommen werden. Der Bevollmächtigte kann aber keinen neuen Kredit abschließen oder vorhandene Kreditverträge ändern. Und mit der Vollmacht ist kein Zugriff auf in einem Depot verwahrte Gegenstände, wie Lebensversicherungen oder Briefe, verbunden.

Selbstverständlich können Sie als Kontoinhaber die Konto-/Depotvollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Darüber sollten Sie jedoch nicht allein den bisherigen Bevollmächtigten informieren, sondern auch das Kreditinstitut.

Tipps hat der Bankenverband in seinem Faltblatt „Vorsorgevollmacht – frühzeitig für Notfälle Bankangelegenheiten regeln“ zusammengestellt (www.infos-finanzen.de).

Vorsorge fürs weitere Leben

Ihre Vollmacht muss nicht registriert werden. Jedoch können Sie gegen eine Gebühr die Vorsorgevollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren lassen.

Das geht per Internet (www.vorsorgeregister.de) und per Post:

Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
Postfach 08 01 51
10001 Berlin

Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Mehr als eine Millionen Bürgerinnen und Bürger haben ihre Urkunden bereits zentral registriert.

Auch für andere Lebensbereiche gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge! Legen Sie rechtzeitig fest, wer sich notfalls um eine ambulante Hilfe bemüht oder ein Pflegeheim auswählt. Mit diesen und weiteren Fragen der Vorsorge beschäftigt sich eingehend eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.bund.de).

HERMANNUS PFEIFFER

Die Broschüre »Betreuungsrecht« kann im Internetauftritt des Justizministeriums unter »Service – Publikationen« abgerufen werden. Sie können die Broschüre auch bestellen

– telefonisch beim Publikationsversand der Bundesregierung unter (01805) 77 80 90 (14 Cent/Minute, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich),

– per Fax (01805) 77 80 94

– oder per E-Mail: publikationen@bundesregierung.de

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