Kabinett beschließt leichtere Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Bereits im Dezember 2009 hatte das Kabinett Eckpunkte des Entwurfs beschlossen. Für das Gesetz mussten 60 Berufsgesetze geändert werden. Daher habe die Erarbeitung so lange gedauert, erklärte Schavan. Das Gesetz gilt für 500 Berufe. Nach dem Gesetzentwurf soll jeder Bürger mit einem ausländischen Berufs- oder Studienabschluss einen Rechtsanspruch erhalten, dass innerhalb von drei Monaten seine Qualifikation geprüft werden muss. In den Eckpunkten war noch eine sechsmonatige Frist vorgesehen.
Rund 300.000 Menschen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung von der Neuerung profitieren. Davon hätten 250.000 einen berufsqualifizierenden Abschluss, 23.000 einen Meister- oder Techniker-Abschluss und 16.000 einen Fachhochschul- oder Universitätsabschluss, sagte Schavan. Sie sprach von einem Beitrag zum Abbau des Fachkräftemangels in Deutschland und zur Integration. »Wir bieten Zuwanderern die Chance, ihren erlernten Beruf auszuüben.«
Mit Inkrafttreten des Gesetzes soll eine bundesweite Telefon-Hotline freigeschaltet werden, über die sich Antragsteller informieren können. Die Anerkennung in einem Bundesland soll bundesweit gelten. Zudem sollen die einheitlichen Kriterien für die Anerkennung auf einer Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht werden. Wird ein Antrag auf Anerkennung abschlägig entschieden, kann sich der Bewerber nachqualifizieren. Die Kosten dafür muss er selbst tragen. Bei Ärzten soll die Zulassung nicht länger an die Staatsangehörigkeit gekoppelt sein. Der Gesetzentwurf muss noch in Bundesrat und Bundestag beraten werden. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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