Unwirksam

Befristete Verträge

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat erneut Tausende befristete Verträge bei der Bundesagentur für Arbeit gekippt. Die Arbeitsagentur könne sich bei den 11 900 befristeten Stellen aus den Jahren 2007 und 2008 nicht auf eine Sonderregelung für den öffentlichen Dienst im Teilzeit- und Befristungsgesetz berufen, entschied das BAG am 10. März 2011 (7 AZR 728/09).

Es bestätigte damit Entscheidungen des Arbeitsgerichts Eberswalde (Barnim) und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, wo eine Frau geklagt hatte. Auch ein Mann aus Hessen hatte geklagt.

Die Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen sei unwirksam, da die Arbeitsagentur eine Doppelrolle als Haushaltsplangeber und Arbeitgeber einnehme, so die Richter des 7. Senats. Die Bundesarbeitsagentur könne die Befristung von Jobs nicht damit rechtfertigen, dass speziell dafür Mittel im Haushaltsplan vorgesehen seien. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber zwar für den öffentlichen Dienst eingeräumt. Die Bundesarbeitsagentur könne sich jedoch nicht darauf berufen, weil bei ihr das den Etat aufstellende Organ und der Arbeitgeber identisch seien. Damit könnte der Arbeitgeber über den Haushalt selbst einen Grund für die Befristung der von ihm geschlossenen Arbeitsverträge schaffen. Eine solche Privilegierung der Bundesagentur sei nicht gerechtfertigt.

Von dem Urteil können allerdings nur jene profitieren, die drei Wochen nach Auslaufen ihres Vertrages gegen die Befristung geklagt hatten. Ihre Arbeitsverhältnisse gelten damit als unbefristet. Sie haben somit Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal