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Haftstrafen für »Sturm 34«- Mitglieder

  • Lesedauer: 1 Min.

Dresden (epd/ND). Das Landgericht Dresden hat die Neonazigruppe »Sturm 34« als kriminelle Vereinigung eingestuft und am Mittwoch einen weiteren Prozess gegen Mitglieder der 2007 verbotenen Organisation abgeschlossen. Drei Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen knapp zwei und eineinhalb Jahren auf Bewährung. Zwei andere müssen Geldstrafen zahlen beziehungsweise gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Urteile wurden in allen Fällen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ausgesprochen, überwiegend auch wegen Körperverletzung. 2008 sah das Landgericht den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung noch nicht als erwiesen an. Im ersten »Sturm 34«-Prozess gegen die Anführer sprach es damals Haft- und Bewährungsstrafen wegen anderer Vergehen wie Körperverletzung aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil Ende 2009 jedoch teilweise auf. Es seien Umstände außer Acht gelassen worden, die für die Existenz einer kriminellen Vereinigung sprächen, hieß es. Nach dem aktuellen Prozess müssen die Anführer möglicherweise mit härteren Strafen rechnen.

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