Krankheiten lieber nicht verschweigen

Berufsunfähigkeit

  • Lesedauer: 1 Min.
Wer chronische und schwere Vorerkrankungen verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. So ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Nach Auffassung des Gerichts spricht in diesen Fällen vieles für eine arglistige Täuschung (Az. 7 U 90/09).
Die Klägerin hatte bei Abschluss des Vertrages verschwiegen, dass sie an einem sogenannten Skidaumen litt. Mediziner verstehen darunter einen Bänderriss im Grundgelenk des Daumens. Als die Frau berufsunfähig wurde, erklärte die Versicherung die Anfechtung des Vertrages, weil sie inzwischen von der Vorerkrankung erfahren hatte. Die Frau gab an, sie habe ihr Leiden nicht absichtlich verschwiegen. Trotzdem gab das OLG der Versicherung Recht. Sie dürfe davon ausgehen, dass die Klägerin die langwierige Verletzung bewusst verschwiegen habe.

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