Krankheiten lieber nicht verschweigen

Berufsunfähigkeit

  • Lesedauer: 1 Min.
Wer chronische und schwere Vorerkrankungen verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. So ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Nach Auffassung des Gerichts spricht in diesen Fällen vieles für eine arglistige Täuschung (Az. 7 U 90/09).
Die Klägerin hatte bei Abschluss des Vertrages verschwiegen, dass sie an einem sogenannten Skidaumen litt. Mediziner verstehen darunter einen Bänderriss im Grundgelenk des Daumens. Als die Frau berufsunfähig wurde, erklärte die Versicherung die Anfechtung des Vertrages, weil sie inzwischen von der Vorerkrankung erfahren hatte. Die Frau gab an, sie habe ihr Leiden nicht absichtlich verschwiegen. Trotzdem gab das OLG der Versicherung Recht. Sie dürfe davon ausgehen, dass die Klägerin die langwierige Verletzung bewusst verschwiegen habe.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -