Krankheiten lieber nicht verschweigen

Berufsunfähigkeit

  • Lesedauer: 1 Min.
Wer chronische und schwere Vorerkrankungen verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. So ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main. Nach Auffassung des Gerichts spricht in diesen Fällen vieles für eine arglistige Täuschung (Az. 7 U 90/09).
Die Klägerin hatte bei Abschluss des Vertrages verschwiegen, dass sie an einem sogenannten Skidaumen litt. Mediziner verstehen darunter einen Bänderriss im Grundgelenk des Daumens. Als die Frau berufsunfähig wurde, erklärte die Versicherung die Anfechtung des Vertrages, weil sie inzwischen von der Vorerkrankung erfahren hatte. Die Frau gab an, sie habe ihr Leiden nicht absichtlich verschwiegen. Trotzdem gab das OLG der Versicherung Recht. Sie dürfe davon ausgehen, dass die Klägerin die langwierige Verletzung bewusst verschwiegen habe.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.