Schufa-Auskünfte über Baufirmen reichen nicht aus

Bauherren-Schutzbund – Hausbau

  • Lesedauer: 3 Min.
Unternehmensauskünfte der Schufa über Baufirmen vermitteln Verbrauchern keine ausreichenden Informationen und bieten damit kein sicheres Fundament für die Entscheidung, mit welchem Unternehmen der Bauvertrag geschlossen werden soll. Das ist das Ergebnis eines stichprobenartigen Tests, bei dem der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) das privaten Bauherren empfohlene Schufa-Angebot ausgewertet hat.

Angesichts der finanziellen Dimension einer privaten Bauinvestition ist es für jeden Bauherrn notwendig, sich ein Bild über seinen künftigen Vertragspartner zu verschaffen. Deshalb scheint das Serviceangebot der Schufa für Verbraucher, Auskünfte über Firmen einholen zu können, auf den ersten Blick sehr hilfreich und preiswert. Doch der Test ergab ein anderes Bild.

Die Bewertungskriterien beim Test reichten von der Firmenidentifikation, der Firmen-Vita, dem Geschäftsgegenstand, den wirtschaftlichen Daten, der Bewertung der Bonität und des Zahlungsverhaltens, der Information über Gesellschafter und Geschäftsführer, Beteiligungen anderer Firmen bis zur Einschätzung von Insolvenzrisiken.

Die Auswertung des Tests zeigt Informationsdefizite durch unvollständige und fehlerhafte Angaben sowie mangelnde Aktualität der Schufa-Auskünfte. Ein vergleichbarer Standard, wie bei Wirtschaftsauskünften für Unternehmen im Geschäftsverkehr üblich, wird Verbrauchern nicht geboten. Im Verhältnis zum Informationsgehalt ist zudem der Preis nicht angemessen.

Angaben zum Unternehmen unvollständig

Die Angaben zum Unternehmen und zum Geschäftsgegenstand haben nur eingeschränkten Informationsgehalt. So fehlen oder sind unvollständig: Informationen zur Firmenentwicklung, zu Umfirmierungen, über Gesellschaftsverhältnisse und über Gesellschafter und Geschäftsführer. Risiken, die in diesen Personen liegen, wurden, obwohl es sie nachweislich gab, nicht dargestellt.

Das Angebot von Wirtschaftsdaten ist unzureichend. Eine Darstellung der vorhandenen Geschäftsbilanz ist nicht Bestandteil der Unternehmensauskunft. Die Schufa liefert lediglich Angaben zum Gesellschaftskapital, zum Umsatz und zur Mitarbeiterzahl. Es fehlen Informationen zur Bankverbindung und zum Krediturteil. Ein solcher Informationsmangel hilft weder dem Verbraucher noch wird er den Unternehmen in ihrer Bewertung gerecht.

Es werden auch keine Informationen über Beteiligungen und über wirtschaftliche und personelle Verflechtungen mit anderen Unternehmen geliefert. Erfahrungsgemäß bildet häufig gerade die Verflechtung mit risikobehafteten Firmen eine Quelle für mögliche Firmeninsolvenzen.

Bewertung der Bonität fehlerhaft

Der Test hat gezeigt, dass die Bonitätsinformation der Schufa und die Darstellung des Zahlungsverhaltens häufig fehlerhaft und nicht aktuell sind und deshalb Verbrauchern ein hohes wirtschaftliches Risiko bieten.

Beispielweise bewertete die Schufa die gute Bonität eines Unternehmens mit einer »grünen Ampel«, obwohl das Unternehmen aufgrund eines nachweislich vorhandenen akuten Insolvenzrisikos den schlechtesten Bonitätsindex hätte aufweisen müssen.

Bei der Bewertung eines anderen Unternehmens lagen laut Schufa keine negativen Zahlungserfahrungen vor. Tatsächlich standen nach gesicherten Informationen Zielüberschreitungen bei Zahlungen und auch teilweise Mahnungen auf der Tagesordnung.

Kritisch wird auch bewertet, dass durch die Schufa zur Unternehmensauskunft kein weiterer Service mit Folgeinformationen zur Unternehmensentwicklung und zur Bonitätsbewertung angeboten wird. Ein solcher Nachtragsservice ist für private Bauherren aber besonders wichtig, weil sich häufig die Bonität eines Unternehmens während der Bauzeit verschlechtert und die meisten Firmenpleiten während der Bauausführung auftreten.

Im Test wurden stichprobenartig gesondert Wirtschaftsauskünfte über Unternehmen, bei denen ein akutes Insolvenzrisiko nachweislich existierte, ausgewertet. Das Testergebnis zeigt, dass die Unternehmensauskünfte der Schufa als Informationsangebot für private Bauherren nicht geeignet sind.

Insolvenzen verschwiegen

Beispielsweise gab es bei einer insolventen Firma keine Informationen über eine Firmeninsolvenz, obwohl Angaben über eine eidesstattliche Versicherung mit Haftandrohung verfügbar waren und die genannte Firma bereits einen Monat zuvor einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte. Bei einem weiteren Unternehmen lag ein Insolvenzverfahren gegen einen Gesellschafter vor. Die Schufa informierte jedoch nicht darüber.

Zwar stellen verschiedene Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland Unternehmen für den Geschäftsverkehr Wirtschaftsauskünfte zur Verfügung, aber private Bauherren haben nur sehr eingeschränkt Zugang zu solchen Unternehmensauskünften.

Infos unter www.bsb-ev.de

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