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Zwei Klassen Seeleute

Ungleicher Lohn auf dänischen Fähren legal

  • Andreas Knudsen
  • Lesedauer: 2 Min.

Nach dem Gesetz zum Dänischen Internationalen Schiffsregister (DIS) sind Seeleute auf DIS-Schiffen von der Steuer befreit und können ausländische Arbeitskräfte entsprechend ihrer nationalen Tarifvereinbarungen geheuert werden. Vor ein paar Jahren wurde das Gesetz dahingehend erweitert, dass auch Fähren im Auslandsverkehr von den DIS-Bestimmungen Gebrauch machen können. Seit den 90er Jahren haben ca. 4000 polnische Seeleute auf dänischen Schiffen zu einer Heuer gearbeitet , die wesentlich unter der ihrer dänischen Kollegen lag, obwohl sie die gleiche Arbeit ausführten. Dagegen führte die Gewerkschaft »3F« seit Jahren einen zähen Kampf, mit Blockaden, Demonstrationen und schließlich einer Klage. Diese wurde nun von einem Kopenhagener Gericht als unbegründet abgewisen. Die Richter stuften die niedrigere Bezahlung nicht als Diskriminierung ein, sondern als dänisches Gesetz, das sich an EU-Bestimmungen anlehnt. Demnach folgen nationale arbeitsrechtliche Vereinbarungen unter bestimmten Voraussetzungen den Beschäftigten über die Grenzen.

Die Klage richtete sich vor allem gegen die Fährreederei »Færgen«, die sich teils in privatem, teils staatlichem Besitz befindet. Das Unternehmen, das Urlauber u.a. von Rügen nach Bornholm befördert, hatte die dänische Besatzung durch polnische Arbeiter ersetzt.

Die Gewerkschaft warf der Reederei zudem vor, dass viele der angeheuerten Seeleute keine skandinavische Sprache beherrschten. Nach einer Brandkatastrophe auf einer Fähre im Jahr 1990, bei der 158 Menschen starben, müssen Seeleute in Skandinavien auf Fähren entweder dänisch, norwegisch oder schwedisch sprechen, da mangelnde Sprachkenntnisse mit zur Katastrophe und der hohen Totenzahl beigetragen hatten.

Dänische Gewerkschaften dürfen laut DIS-Gesetz keine kollektiven Vereinbarungen für ausländische Seeleute treffen, da sie nur dänische Staatsbürger bzw. Personen mit Wohnsitz in Dänemark organisieren darf. 3F erwägt nun, das Urteil vor das Oberste Gericht oder zum Europäischen Arbeitsgerichtshof zu bringen. Bis zu einem Urteil dürften indes Jahre vergehen.

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