Angst gegen Leben
Kommentar von Silvia Ottow
Die Zahl derjenigen Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, ist gestiegen; die Zahl derer, die spenden wollen, aber nicht. Trotz anhaltender Debatte und vielen öffentlichen Aktionen ist es bisher leider nicht gelungen, diese Diskrepanz zu verringern. Nicht wenige Schwerkranke bezahlen dafür jedes Jahr mit ihrem Leben.
Wieder einmal haben nun die Gesundheitsminister einiger Bundesländer angeregt, das Gesetz zu ändern, um die Zahl der verfügbaren Spenderorgane zu erhöhen. Sie schlagen vor, nach dem Tod eines Menschen seine Organe immer dann als mögliche Spenden zu betrachten, wenn der Betreffende dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprach. Die Regelung heißt Widerspruchslösung und ist einigen allein deswegen suspekt, weil sie in der DDR galt. Ihr Vorteil: All jene Menschen wären im Lebensrettungsboot, die bisher gleichgültig waren oder sich einfach davor scheuten, ihre Zustimmung irgendwo amtlich zu machen. Das dürften nicht wenige sein. Allerdings hatte diese Gesetzesvariante schon immer eine ganze Reihe Gegner, denen damit die Rechte des Individuums zu sehr beschnitten werden oder die einfach Angst haben, der Organentnahme könnte in einer kritischen Situation die Priorität vor der Lebensrettung zukommen. Bisher haben sich letztere leider immer durchgesetzt.
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