Mit ärztlicher Hilfe sterben?

Humanistischer Verband: Für Mediziner sollte Gewissensentscheidung möglich sein

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 2 Min.
Der Deutsche Ärztetag, der ab heute bis zum Freitag in Kiel stattfindet, könnte eine Änderung der Ärztlichen Berufsordnung beschließen, nach der ärztlich assistierter Suizid dann definitiv ausgeschlossen ist.
Beistand, Hilfe?
Beistand, Hilfe?

Es gibt einen guten Teil deutscher Ärzte mit der Meinung, dass unter bestimmten, eng gefassten Bedingungen eine ärztliche Begleitung bei Suizid durchaus ethisch gerechtfertigt sein kann und nicht sanktioniert werden dürfe. Darauf hingewiesen hatte unter anderem Ärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe Ende vergangenen Jahres, als er in einem Interview erklärte, dass Beihilfe zum Suizid nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehöre: »Sie soll aber möglich sein, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Damit gehen wir nicht mehr über das Strafrecht hinaus.« Hoppe fügte allerdings hinzu, dass er selbst das mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne.

Etwas anders sieht das der Chefarzt der Rettungsstelle des Berliner Urban-Krankenhauses Michael de Ridder, der sich in der letzten Woche noch einmal deutlich zu der Problematik äußerte. De Ridder sprach auch als Mitglied des Kuratoriums des Humanistischen Verbandes Deutschland (HVD), Landesverband Berlin. Dem Gremium gehören unter anderem auch die Rechtsanwältin Seyran Ates, der Filmregisseur Hark Bohm und LINKE-Politiker Stefan Liebich an. Das Kuratorium verfasste eine Stellungnahme zu ärztlichem Ethos und Suizidhilfe, zu der de Ridder federführend beitrug. Nachdrücklich wies der Berliner Arzt auf die Priorität der Palliativmedizin hin, die nach dem Versagen der kurativen Behandlung umfassend für die Lebensqualität von Schwerkranken sorgen soll, unter anderem durch Schmerzlinderung. Jedoch gebe es Patienten, deren Leiden mit diesen Angeboten nicht beizukommen sei. Sie hätten ein Recht auf anderweitige Hilfe.

Wenn sie ihren freien Willen noch äußern könnten, perspektivlos krank oder schwerstversehrt seien, dürften solche Patienten in ihrer Not nicht etwa den oft kommerziellen Angeboten »dilettierender Nicht-Ärzte« überlassen bleiben. Grundbedingung dafür, dass diese Patienten ihrem Leben mit ärztlicher Hilfe ein Ende setzen könnten, sei eine umfassende Aufklärung über die Folgen des Verzichts auf palliativmedizinische und lebensverlängernde Maßnahmen. Um Missbrauch vorzubeugen, so das HVD-Kuratorium, sei ein Verfahren zu etablieren, das sich an entsprechenden, bewährten Regelungen des US-Bundesstaates Oregon orientieren könne. Für eine dem ärztlichen Gewissen verpflichtete Entscheidung zur Suizidassistenz müssten in der Berufsordnung wie im Strafrecht Voraussetzungen geschaffen werden.

Gita Neumann, die sich im HVD unter anderem Fragen des humanen Sterbens widmet, hebt hervor, dass ein offenes Gespräch auch über die prinzipielle Möglichkeit der Hilfe zum Suizid Patienten sehr stark entlaste, ohne dass diese Hilfe dann auch in Anspruch genommen werde. Der Humanistische Verband will sich in dieser Sache in einem offenen Brief an den Ärztetag wenden und in den nächsten Monaten eine öffentliche Debatte zur Thematik anstoßen.

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