Abschlag beanstandet

Apotheken

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Im Streit über den Abschlag, den Apotheken für verschreibungspflichtige Medikamente an die Krankenkassen abführen müssen, haben die Kassen in erster Instanz einen Erfolg erzielt.

Das Berliner Sozialgericht entschied kürzlich, dass der umstrittene Abschlag für 2009 neu berechnet werden muss. Bei der Absenkung des Abschlags sei damals nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass Apotheken nicht nur Personalmehrkosten, sondern andererseits auch Umsatzsteigerungen gehabt hätten, urteilte das Gericht.

Apotheken und Kassen liegen seit längerem über die Höhe des Abschlages in den Jahren 2009 und 2010 im Streit. Seit 2011 beträgt er 2,05 Euro pro verschreibungspflichtigem Medikament. Die beiden Jahre zuvor mussten die Apotheken jedoch nur 1,75 Euro abführen. Diesen Betrag hatte eine Schiedsstelle 2009 festgelegt, weil sich die Parteien nicht einigen konnten.

Die Kassen hatten daraufhin geklagt, denn 2008 hatten sie per Gesetz noch 2,30 Euro pro Medikament erhalten. Den Einnahmeverlust durch die neue Regelung, die für 2009 und 2010 galt, bezifferten die Kassen auf insgesamt 640 Millionen Euro. Die Schiedsstelle hatte die Entlastung der Apotheken mit gestiegenen Sach- und Personalkosten, unter anderem für höheren Beratungsaufwand, begründet.

Die Apotheker zeigten sich zuversichtlich, dass das Urteil in nächster Instanz aufgehoben wird. Das Landessozialgericht hatte bereits 2009 ein Urteil des Sozialgerichts Berlin aufgehoben und eine sofortige Vollziehung des Abschlags von 1,75 Euro angeordnet. »Wir gehen davon aus, dass das LSG seiner Rechtsprechung treu bleibt«, so der Vorsitzende des Deutschen Apothekenverbands.

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