Grüne drohen bei Wahlrecht mit Klage
Streit bei Reformentwurf
Berlin (dpa/ND). Die Grünen drohen der Koalition mit einer Verfassungsklage gegen die Pläne zur Reform des Wahlrechts. »Wenn das alles so bleibt, werden wir klagen«, sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck am Mittwoch in Berlin. Überhangmandate müssten vollständig ausgeglichen werden, wenn man sie nicht infragestellen wolle, sagte Beck. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Land mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen.
Da Union und SPD in der Regel nicht mehr wie früher Ergebnisse jenseits der 40-Prozent-Marke erzielen, aber weiterhin fast alle Direktmandate gewinnen, ist die Zahl der Überhangmandate massiv gestiegen. Daher hatte das Verfassungsgericht eine Reform gefordert.
Insgesamt werde der Koalitionsentwurf den Anforderungen der Verfassungsrichter nicht gerecht, bemängelte Beck. Denn das negative Stimmgewicht werde nicht völlig beseitigt. Dieser Fall kann durch eine komplizierte Verrechnung der Stimmen über die Landeslisten hinweg zum Tragen kommen, wenn es Überhangmandate gibt. Dies kann bei weniger Stimmen zu einem Mandatsgewinn führen oder bei mehr Stimmen einen Mandatsverlust mit sich bringen.
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