Angebote oft irreführend und fehlerhaft

»Ökotest« zu Riester-Verträgen

  • Lesedauer: 2 Min.
Riester-Verträge zur privaten Altersvorsorge sind weiterhin beliebt. Aber nach Aussage der Zeitschrift »Ökotest« sind die Angebote für Riester-Verträge oft irreführend und fehlerhaft. Nicht wenige Anbieter weisen Kosten nur unzureichend aus.

Von Januar bis Ende März schlossen rund 193 000 Bürger hierzulande einen neuen Riester-Vertrag ab, wie das Bundesarbeitsministerium kürzlich mitteilte. Insgesamt riestern damit rund 14,6 Millionen Sparer.

Der Renner beim Riester-Sparen ist weiterhin die Eigenheimrente, bei der mit staatlicher Förderung Wohneigentum für die Altersvorsorge gekauft werden kann. Die Variante Wohn-Riester habe prozentual den stärksten Zuwachs verzeichnet, so das Ministerium.

Die Riester-Förderung, benannt nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester, gibt es seit 2001 für die Anlageformen Rentenversicherung, Aktienfonds und Banksparplan und seit 2008 auch für den Kauf oder das Abbezahlen einer Immobilie.

Aber: Die Angebotsunterlagen für Riester-Verträge sind nach Auffassung von »Ökotest« nicht selten irreführend oder sogar fehlerhaft. Die bis zu 60 Seiten langen Offerten enthielten häufig unvollständige, widersprüchliche oder verwirrende Angaben, berichtete »Ökotest« in seiner Juniausgabe. Tester hatten den Angaben zufolge insgesamt 144 Riester-Offerten von 30 Versicherungen analysiert und dabei sowohl die Vertragskonditionen als auch die Angebotsschreiben unter die Lupe genommen.

Anbieter würden zum Teil hohe Kosten in ihren Unterlagen »geschickt verschleiern«, urteilen die Tester. Kein einziges Angebot weise die gesamten Kosten für den Riester-Vertrag in einer Summe aus. Die Angaben seien »derartig verwirrend, dass nicht einmal Fachleute eine Chance hätten, daraus die tatsächlichen, von den Versicherten zu zahlenden Kosten zu errechnen«, berichtet die Zeitschrift.

Mehr als die Hälfte der Angebote erfülle außerdem grundlegende vorvertragliche Informationspflichten nicht. Knapp zwei Drittel der Versicherungen wiesen beispielsweise das zu Rentenbeginn angesparte Garantiekapital gar nicht oder zu niedrig aus. Das führe Verbraucher in die Irre und behindere systematisch einen Angebotsvergleich. Verbraucher sollten deshalb nur solche Verträge abschließen, bei denen der Versicherer die gesamten Kosten und das zum Beginn des Ruhestands angesparte Garantiekapital korrekt und komplett angäben.

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