Die Pflegerentenversicherung steht in der Kritik

ND-Serie: Welche Versicherungen Sie wirklich brauchen (Teil 12)

  • Lesedauer: 5 Min.
In einer Artikelserie zum umfangreichen Thema Versicherungen behandelt unser Autor HERMANNUS PFEIFFER, Wirtschaftspublizist in Hamburg, jeden Mittwoch an dieser Stelle unterschiedliche Aspekte und Probleme über Versicherungen im Alltag, über Sachversicherungen oder Versicherungen zur Gesundheit und zur Arbeit. Im heutigen Teil 12 geht es um die Pflegerentenversicherung.

Die Pflegerentenversicherung hat bislang wenig Anklang gefunden. Das ändert sich gerade. Die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Eine gute Nachricht, auch für die Assekuranz: Die Versicherungswirtschaft sagt der privaten Pflegeabsicherung »ein hohes Geschäftspotenzial« voraus. Inzwischen wird die junge Versicherungsart auch von den Produkttestern zur Kenntnis genommen. So hat die Verbraucherzeitschrift »Finanztest« im Februar erstmals Pflegerentenversicherungen untersucht. Bislang hat das neue Finanzprodukt jedoch wenig Anklang bei der Kundschaft gefunden, zu undurchsichtig sind die Produkte und zu unklar bleibt, für welche Leistungen im Alter die Versicherer zahlen werden.

Nur acht erhielten Höchstbewertung

In einem Test des Analysehauses Morgen & Morgen erhielten von 43 untersuchten Tarifen lediglich acht die Höchstbewertung: Neben Volkswohl Bund und WWK gehören Deutscher Ring und Iduna zu den Spitzenanbietern. Wichtigste Bewertungskriterien für die Tarife waren Transparenz und kundenfreundliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen. »Finanztest« legte größeres Gewicht auf den Preis. Dadurch erhielt das beste Gesamturteil bei Frauen die DKV und bei Männern die Allianz (jeweils Pflegetagegeld). Wichtig ist auch hier der Vergleich von Angeboten nach ihren Wünschen.

Unser Tipp
Die Stiftung Warentest ermittelt für 16 Euro den günstigsten Anbieter nach Ihren Vorgaben (www.test.de/analyse-pflege).

Nicht ausreichend für den Notfall

Es gibt gute Gründe für ND-Leser und -Leserinnen, um zu prüfen, ob eine private Zusatzversicherung für sie sinnvoll ist. Das »Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit« stellt zwar den fünften Baustein in der gesetzlichen Sozialversicherung dar (die anderen vier sind gesetzliche Krankenversicherung, Berufsunfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung), doch oft reicht diese Sicherung nicht aus, um im Notfall finanziell ordentlich über die Runden zu kommen.

Die Pflegeversicherung deckt – im Bürokratendeutsch – einen Kostenanteil der häuslichen und stationären Pflege bei Personen mit andauerndem und nachgewiesenem Bedarf an solcher Versorgung ab. Kurzum: Die Versicherung soll es im Notfall älteren Menschen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Das klingt gut, und insgesamt gehen die Reformen der sogenannten Altenfürsorge in die richtige Richtung: Wer sich nicht mehr vollständig selber versorgen kann, wird so nicht mehr quasi automatisch in ein Heim gesteckt, sondern ihm kann zu Hause geholfen werden.

Im Gegensatz zu früher gilt heute der Grundsatz »ambulant vor stationär«. In der Praxis ist jeder Pflegebedürftige allerdings auch längst zu einem kommerziellen Ziel auf einem bunten Markt an Dienstleistungen geworden. Aber wie steht es dabei um Kundensouveränität, um Beratung und Interessenvertretung? Oftmals schlecht, kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Berlin.

Seit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes im Jahre 1995 ist jeder Krankenversicherte automatisch auch Mitglied in einer staatlichen Pflegeversicherung. Doch haben wir damit notfalls ausgesorgt? Mitnichten, denn die Pflegeversicherung bietet keine üppige Vollversicherung zum rundum Wohlfühlen, sondern begnügt sich mit einer mehr oder weniger schlichten Grundversorgung.

So zahlen Krankenkassen für einen ambulanten Pflegedienst, der ins Haus kommt, in der höchsten Pflegestufe III meist bis zu 1500 Euro monatlich. Eine Summe, die nur auf den ersten Blick auskömmlich erscheint. Im realen Alltag bedeutet sie nur Teilkasko. Ein persönlicher 24-Stunden-Service für die kranke Mutter oder den schwer gehbehinderten Großvater lässt sich damit jedenfalls nicht finanzieren.

Auch bei der Wahl eines Heimes bleibt die Auswahl klein, wenn sie sich allein auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen müssen. Bei außergewöhnlich hohem Betreuungsaufwand übernehmen Kassen in der Pflegestufe III lediglich Kosten bis zu rund 1800 Euro monatlich. Entsprechend durchrationalisiert haben die Betreiber von Pflegediensten daher das Tagwerk ihrer meist weiblichen Beschäftigten. Die Folge: Selbst der liebenswürdigsten Hilfskraft bleibt unter diesem Sparzwang kaum Zeit für ein persönliches Wort an ihren »Kunden« übrig.

Tipps für Einsteiger
Private Zusatztarife werden in drei Varianten von Krankenkassen und Versicherungsunternehmen angeboten:

1. Die erste Variante, eine Pflegerentenversicherung, ist grundsätzlich nicht zu empfehlen, da es sich um eine Kombination mit einem Sparvertrag handelt. Beides sollte man klar voneinander trennen.

2. Demgegenüber wird bei der Pflegetagegeldvariante ein vereinbarter Geldbetrag pro Tag zugesichert, je nach Pflegestufe – die meist verkaufte Variante.

3. Dagegen orientiert sich die Pflegekostenvariante an der Praxis der Krankenversicherer: Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag oder bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Die Pflegekostenversicherung ist quasi die Vollkaskovariante unter den Zusatzpolicen und entsprechend teuer.

Generell gilt bei allen Pflegezusatztarifen, dass die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter steigen. Frauen zahlen aufgrund der längeren Lebenserwartung höhere Beiträge als Männer. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie über folgende Punkte nachdenken:

Bedarf: Schließen Sie eine Pflegetagegeldversicherung frühzeitig ab. Sie sollten nicht älter als 55 Jahre und möglichst gesund sein.

Gesundheitsfragen: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag immer vollständig und wahrheitsgemäß. Selbst wenn Sie versehentlich etwas nicht angegeben haben, können Sie dadurch Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen verlieren!

Beiträge: Sie sollten die hohen Beiträge dauerhaft aufbringen können. Muss die Versicherung gekündigt werden, weil Sie sich die Beiträge nicht mehr leisten können, können Sie das gesamte bis dahin eingezahlte Geld verlieren.

Teil 13 in der nächsten Woche: Unisex – gleiche Beiträge für Frauen und Männer

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