Apothekerin klagt gegen Atomwaffen

Kölner Gericht verhandelt über US-amerikanische Nuklearsprengköpfe in Deutschland

  • Antje Stiebitz
  • Lesedauer: 2 Min.
Das Kölner Verwaltungsgericht befasst sich heute mit einer Klage gegen die letzten im rheinland-pfälzischen Fliegerhorst Büchel stationierten US-Atomwaffen.
Die Klage von Elke Koller für einen Abzug US-amerikanischer Atomwaffen aus Büchel könnte ein Schritt auf dem Weg in eine nuklearwaffenfreie Welt sein. Doch das Pentagon plant Milliarden von US-Dollar für eine Modernisierung der Waffen in Europa ein.
Die Klage von Elke Koller für einen Abzug US-amerikanischer Atomwaffen aus Büchel könnte ein Schritt auf dem Weg in eine nuklearwaffenfreie Welt sein. Doch das Pentagon plant Milliarden von US-Dollar für eine Modernisierung der Waffen in Europa ein.

Elke Koller wohnt rund vier Kilometer vom Fliegerhorst Büchel in der Eifel entfernt. Bis zu 20 US-amerikanische Atomwaffen sollen hier gelagert sein. Die 68-Jährige protestiert bereits seit 15 Jahren gegen die Lagerung, ging auf die Straße, knüpfte Netzwerke. In den Gesprächen der Aktivisten sei wiederholt der Satz »Man müsste gegen diese Waffen klagen!« gefallen, erinnert sich die Apothekerin. Und genau das hat sie, mit Unterstützung der deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung von Juristen gegen Atomwaffen (IALANA), getan. Die Anfechtung gegen die Bundesrepublik Deutschland wird heute vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Elke Koller bezeichnete ihre Erwartungshaltung gegenüber ND als »vorsichtig optimistisch«.

Büchel ist mittlerweile der einzige deutsche Lagerort für die in Europa verbliebenen US-amerikanischen Atomwaffen. »Wir befürchten, dass wir jetzt noch die modernisierten Waffen aufs Auge gedrückt bekommen«, moniert Koller. Das Pentagon plant die Modernisierung der in Europa gelagerten Atombomben.

Im Mittelpunkt der Klage steht der Artikel 25 des Grundgesetzes zum allgemeinen Völkerrecht. Elke Koller beruft sich auf ein Gutachten von Andreas Fischer-Lescano, Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht: Es besagt, dass jeder einzelne Bürger das Recht habe, Völkerrecht einzuklagen. Verwiesen wird außerdem auf den Artikel 1 des Atomwaffensperrvertrags.

Rainer Braun, IALANA-Geschäftsführer hält die Abschreckungspolitik und nukleare Teilhabe Deutschlands prinzipiell für falsch. Wenn nötig, will er die Klage bis vor das Verfassungsgericht bringen.

Laut IALANA hat das Verteidigungsministerium in einer Stellungnahme für das Kölner Gericht darauf verwiesen, »dieser Vorgang werde in seinem wesentlichen Verlauf von einem fremden, souveränen Staat nach seinem eigenen, von der Bundesrepublik unabhängigen Willen gestaltet«.

Die Frage der Modernisierung enthält politische Brisanz: Während Außenminister Guido Westerwelle sich für einen Abzug der US-Bomben ausgesprochen hat, bekennt sich Verteidigungsminister Thomas de Maizière zur nuklearen Abschreckung.

Ein Pressesprecher vom Kölner Verwaltungsgericht hält die Klage für ein Novum. »Hier geht es vor allem um die Frage des subjektiven Rechts.« Seiner Einschätzung nach wird über die Berechtigung der Klage noch heute entscheiden.

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