Elektronische Fußfessel rückt näher
Fünf Länder vereinbaren Zusammenarbeit
Wiesbaden (AFP/ND). Mehrere Bundesländer haben den Grundstein für einen bundesweiten Einsatz der elektronischen Fußfessel für entlassene Straftäter gelegt. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern traten am Montag einem Abkommen zur Einrichtung einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder bei. Hessen und Bayern hatten den entsprechenden Staatsvertrag bereits im Mai unterzeichnet. Die übrigen Länder wollen sich ebenfalls beteiligen. Die Überwachungsstelle soll Anfang kommenden Jahres die Arbeit aufnehmen.
Das Tragen einer elektronischen Fußfessel kann von einem Gericht für entlassene Straftäter angeordnet werden, wenn weiterhin die Gefahr schwerer Straftaten angenommen wird. Die Träger der Fußfessel werden mittels des Navigationssystems GPS überwacht. Das Tragen kann auch mit Auflagen zu den Aufenthaltsorten verbunden sein. Dabei wird etwa festgelegt, dass eine bestimmte Zone nicht verlassen werden darf.
Die Fußfessel sei »ein weiterer Baustein zum Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern«, erklärte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) bei der Vertragsunterzeichnung. Sein baden-württembergischer Kollege Rainer Stickelberger (ebenfalls SPD) betonte, durch die Überwachung gebe es ein zusätzliches Instrument, um Rückfalltaten so weit wie möglich zu verhindern. Die Gewerkschaft der Polizei warnte derweil vor überzogenen Erwartungen.
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