Einschulung: »Kinder versichert wie Arbeitnehmer«

ND-Serie: Welche Versicherungen Sie wirklich brauchen (Teil 20)

  • Lesedauer: 4 Min.
In einer Artikelserie zum umfangreichen Thema Versicherungen behandelt unser Autor HERMANNUS PFEIFFER, Wirtschaftspublizist in Hamburg, jeden Mittwoch an dieser Stelle unterschiedliche Aspekte und Probleme über Versicherungen im Alltag, über Sachversicherungen oder Versicherungen zur Gesundheit und Arbeit. Im heutigen Teil 20 geht es um die Schüler-Unfallversicherung, die auch im Kindergarten und an der Uni schützt.

Schüler, Kindergartenkinder und Studenten sind gesetzlich gegen Unfälle versichert. Doch nicht in jedem Fall reicht dies aus, um auf Nummer sicher zu gehen.

Kinder leben gefährlich im Straßenverkehr. Im vergangenen Jahr verunglückten allein in Niedersachsen über 16 700 Kinder auf dem Weg zur Schule, wie aktuelle Zahlen der Schüler-Unfallversicherung bestätigen. Bundesweit kommen auf eintausend Schüler durchschnittlich mehr als sieben Schulwegunfälle pro Jahr. Die Zahl der Unfälle hat 2010 sogar zugenommen.

»Kinder sind geistig und körperlich noch nicht in der Lage, den Straßenverkehr vollständig zu überblicken und sich immer richtig zu verhalten«, sagt Jessica ten Have, Sprecherin der DAK. »Sie nehmen die Welt anders wahr und reagieren impulsiver als Erwachsene.« Wichtig sei deshalb, Kinder gut vorzubereiten und sie mit dem Schulweg und der neuen Gegend vertraut zu machen. Auch die Hektik am Morgen birgt Unfallgefahr. Jessica ten Have empfiehlt, früher als unbedingt notwendig loszugehen und noch einen Zeitpuffer für den Weg zu haben. »Wer es eilig hat, macht Fehler.«

Am häufigsten passieren Unfälle mit dem Fahrrad, die wenigsten mit dem Schulbus. »Gerade jüngere Kinder überfordert das Multitasking des Radfahrens noch«, so die DAK-Sprecherin. Bremsen und Gänge schalten, Verkehrsschilder, Fußgänger und Autos gleichzeitig im Blick behalten – das ist zu viel für die Kleinen. Sie rät: »Erst ab der vierten Klasse, nach abgeschlossener Fahrradprüfung, sollten Kinder mit dem Rad zur Schule fahren.“

Für Schulanfänger ist das Elterntaxi zwar bequemer, auf Dauer ist es aber eher hinderlich. »Denn dann lernen die Kinder nicht, wie sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen«, warnt Frau ten Have.

Passiert doch etwas, sind die Kinder versichert. In der Schüler-Unfallversicherung sind bundesweit mittlerweile rund 17 Millionen gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz erfolgt quasi automatisch und ist für die Eltern beitragsfrei. Die Kosten übernehmen Gemeinden, Gemeindeverbände und Bundesländer.

Seit dem Kriegsjahr 1942 waren aufgrund eines Änderungsgesetzes zur Unfallversicherung Lernende sowohl während ihrer praktischen Ausbildung in den Betrieben als auch beim Unterricht in den beruflichen Schulen gesetzlich unfallversichert. Für die übrigen Schüler gab es dagegen zunächst keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Hier konnte nur durch Abschluss einer Privatversicherung Vorsorge getroffen werden.

»Was jedoch vielfach unterblieb oder zu unzureichenden Ergebnissen führte«, beklagt die Berliner Unfallkasse heute. In der DDR war der Schülerschutz allerdings Teil der staatlichen Unfallversicherung. Eine weitreichende Verbesserung brachte in Westdeutschland erst das im Jahr 1971 erlassene Gesetz über die Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten. Auslöser war eine grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. III ZR 100/65-BGHZ 46, 327ff.), wonach es einem sozialen Rechtsstaat sehr wohl anstünde, einem ihm anvertrauten Schulkind in geeigneter Weise Fürsorge zuteil werden zu lassen. Seither wird Körperschäden infolge schulisch bedingter Umstände eine »angemessene öffentlich-rechtliche Entschädigung gewährt«.

Für folgende Personen besteht Versicherungsschutz:

  • Kinder während des Besuchs von Kindergärten;
  • Schüler während des Besuchs allgemeinbildender Schulen;
  • Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung und ehrenamtlich Lehrende in Betriebsstätten, Lehrwerksstätten, berufsbildenden Schulen, Schulungskursen oder ähnlichen Einrichtungen;
  • Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen.

Hinzu kommen Teilnehmer an gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für die Aufnahme in Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen und Hochschulen (insbesondere Reife- oder Tauglichkeitsuntersuchungen, Eingangstests).

Die Einordnung des Unfallversicherungsrechts als Sozialgesetzbuch VII (SBG VII) in das Sozialgesetzbuch (durch Gesetz vom 7. August 1996) brachte zwei weitere wesentliche Erweiterungen: Schüler sind nun auch während der schulischen Betreuung vor und nach dem Unterricht (insbesondere in der Mittagspause) versichert; ferner besteht seit diesem Zeitpunkt gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Besucher aller Kindertageseinrichtungen, also insbesondere auch für Hort- und Krippenkinder.

Versichert sind alle Unfälle in der Schule und auch alle Schulwegunfälle. Damit sind »Schüler versichert wie Arbeitnehmer«, sagt Elke Biesel, Sprecherin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Die DGUV ist der Spitzenverband der Unfallkassen in den einzelnen Bundesländern.

»Wie Arbeitnehmer« bedeutet aber auch, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung begrenzt sind. Außerdem zahlen die Länderkassen nur, wenn ein Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch von Schule, Kindergarten oder Uni steht. »Passiert Ihrem Kind etwas im Urlaub oder es fällt auf dem Spielplatz von der Schaukel, greift die Gesetzliche nicht«, warnt Frau Biesel. Es kann sich also auszahlen, eine zusätzliche private Unfallversicherung abzuschließen. An vielen Schulen werden solche von Versicherungsgesellschaften zu vergünstigten Konditionen angeboten.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wenden: DGUV, Mittelstraße 51, 10117 Berlin, Tel. (030) 28 87 63 800, Fax (030) 28 87 63 808 oder per E-Mail: info@dguv.de; Infos auch im Internet unter www.dguv.de

Teil 21 in der nächsten Woche: Versicherungen auf Reisen

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