Information unzureichend
Badmodernisierung
Dafür waren die Vorstellungen des Vermieters über die Modernisierungsumlage sehr eindeutig. Die Mieten sollten nach Abschluss der Modernisierung um 200 Euro pro Monat steigen. Als die Mieter der Ankündigung widersprachen, kam der Fall vor das Amtsgericht Stuttgart. Nach Mitteilung der LBS stellte sich der Richter auf die Seite der Mieter. Eine so ungenaue Modernisierungsankündigung müsse nicht akzeptiert werden.
Urteil des AG Stuttgart vom 26. Mai 2005, Az. 30 C 1290/05
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.