Ungleichbehandlung unehelicher Kinder bei Erbschaften wurde bestätigt

BGH-Urteil

  • Lesedauer: 2 Min.
Uneheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind, gehen beim Streit ums Erbe ihrer Väter in der Regel weiterhin leer aus. Eine Regelung, wonach jüngere uneheliche Kinder mit ihren Vätern als verwandt gelten und erbberechtigt sind, vor diesem Stichtag geborene aber unter Umständen nicht. Das bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 26. Oktober 2011 verkündeten Urteil (Az. IV ZR 150/10).

Dem Gericht zufolge hat der Gesetzgeber seinen rechtlichen Spielraum mit der Stichtagsregelung nicht willkürlich überschritten. Das Gesetz gewähre vielmehr gesetzlichen Erben wie etwa ehelichen Kindern den Vertrauensschutz in jeweils geltendes Recht. Der 1940 nichtehelich geborene Kläger erwägt nun wegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.

Der 2006 verstorbene Vater des Klägers, ein Rechtsanwalt und Honorarkonsul, hatte für seinen unehelichen Sohn zwar Unterhalt bezahlt, seine später ehelich geborene Tochter aber zur Alleinerbin eingesetzt. Der Sohn forderte deshalb durch alle Instanzen den gesetzlichen Pflichtteil in Höhe von rund 50 000 Euro und verwies dazu unter anderem auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Artikel 14 eine Diskriminierung wegen der Geburt verbietet.

Die Richter des IV. Zivilsenats des BGH focht das jedoch nicht an. Sie verwiesen darauf, dass der Gesetzgeber bei der Reform des »Nichtehelichengesetzes« zum 1. Juli 1970 an der Stichtagsregelung festgehalten habe. Selbst nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 28. Mai 2009 in Straßburg feststellte, dass dies diskriminierend sei, habe der Gesetzgeber die Stichtagsregelung nur für solche Fälle aufgehoben, die erst nach dem Datum des Straßburger Urteils neu aufgetreten seien. Aus dem damaligen Urteil des Menschenrechtsgerichts gehe hervor, dass der Gesetzgeber nicht verpflichtet war, die Rechtslage rückwirkend auch für die Zeit vor der Straßburger Entscheidung zu ändern. AFP/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal