Wieder Klage gegen VW-Gesetz
Brüssel (dpa/nd). Trotz heftiger Kritik will die EU-Kommission wegen des VW-Gesetzes erneut vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Heute wird die EU-Behörde über ein juristisches Vorgehen gegen Deutschland entscheiden. Voraussichtlich wird Brüssel Deutschland wegen Verletzung des EU-Vertrages verklagen. »Wir sind der Auffassung, dass die deutschen Behörden das Gerichtsurteil von 2007 nicht vollständig umgesetzt haben«, heißt es in einem Papier der EU-Kommission, das der dpa vorliegt.
Der Streit um das VW-Gesetz schwelt seit Jahren. Nun geht es um die Sperrminorität, die dem Land Niedersachsen bei dem Wolfsburger Autobauer garantiert ist. Nach Ansicht von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier widerspricht diese Praxis dem Geist des europäischen Binnenmarktes.
VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh sieht in dem Vorgehen der EU-Kommission ein fatales politisches Signal. In vielen Ländern würden wegen der Euro-Krise Sparpakete geschnürt, die von den Arbeitnehmern in allen Ländern mitfinanziert werden sollten. Da könnten die neuen Attacken gegen das VW-Gesetz nur Kopfschütteln auslösen, sagte Osterloh am Mittwoch in Wolfsburg.
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