Schlupfloch Werkvertrag

Weil Leiharbeit gesetzlich beschränkt wurde, weichen Unternehmen auf andere Modelle für Lohndumping aus

Eine Studie warnt vor der Ausweitung von prekären Werkverträgen. Die Linksfraktion fordert gesetzliche Regelungen. Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.

Aus Arbeitnehmersicht gab es in Sachen Leiharbeit in den vergangenen Monaten einige Erfolge. Unternehmen haben aber bereits ein altes Schlupfloch wiederentdeckt: die Werkverträge. Denn sie bieten die Vorteile, die Leiharbeit inzwischen verloren hat: Lohngleichheit, Mindestlöhne und Quoten seien Fremdworte, genauso wie Mitspracherechte des Betriebsrats, erklärt der Hamburger Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Däubler in einer Expertise für die Linksfraktion. Und Werkverträge seien in der Öffentlichkeit nicht negativ besetzt. Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern könne dagegen dem Image eines Unternehmens schaden, meint der Wissenschaftler. Mächtige Firmen wie Siemens, Deutsche Bahn, BMW und die Metro AG berieten kürzlich auf Einladung eines arbeitgebernahen Instituts über Werkverträge »als Alternative zur regulierten Zeitarbeit«. Däubler rechnet fest damit, dass in der nächsten Zukunft »verstärkt« darauf zurückgegriffen wird.

Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Linksfraktion, fordert deshalb schnellstens gesetzliche Regelungen gegen die »brutale Niedriglohn-Strategie«. Sie verweist auf eine Befragung unter Betriebsräten. Demnach werden Werkverträge schon jetzt von einem Drittel der Unternehmen genutzt. Wiederum 36 Prozent davon nutzten Werkverträge, um reguläre Jobs abzubauen.

Gewerkschaften sind alarmiert. In einzelnen Branchen ist der Werkvertrag längst Standard, in der Schlachtindustrie etwa, auf dem Bau, im Einzelhandel bei den Regalauffüllern. Typisch sind sie auch für Dienstleistungen wie Kantine und Wachschutz, Pforte und Reinigung. In den 90er Jahren haben sich viele Unternehmen solcher Aufgaben unter ihrem Dach entledigt und beauftragen seither Fremdfirmen. Die Beschäftigten dort können von Urlaubsansprüchen, ordentlichen Löhnen und Arbeitszeiten nur träumen, weiß Susanne Neumann, Betriebsrätin einer Gebäudereinigungsfirma in Gelsenkirchen. Den Großbetriebem, in denen die Frauen putzten, sei das egal. Sind ja nicht ihre Beschäftigten.

Das Problem hat inzwischen »Größenordnungen« angenommen, betont Frank Schmidt-Hullmann, IG-Bau-Bundesvorstand. In der Baubranche werde fast jeder Auftrag von einem Subunternehmen erledigt, was nur ein anderes Wort für Werkvertragsunternehmen ist. Der Gewerkschafter hat dabei nicht die Aufträge für klassische Handwerksbetriebe im Kopf, die in einem Haus die Elektrik verlegen. Zunehmend würden aber auch große Teile der eigentlichen Bautätigkeit aufgesplittet: Verputzen, Eisenflechten, Maurerarbeiten sind dann plötzlich Jobs von selbstständigen Subunternehmern. »Ein Riesenproblem.« Zwei Drittel aller Bauarbeiter würden in irgendeiner Form nicht das bekommen, was ihnen zusteht, sagt Schmidt-Hullmann.

Aber auch in der Metall- und Elektroindustrie, mit ihren starken Gewerkschaften und Betriebsräten, nimmt die Zahl der Werkvertragsarbeitnehmer zu. Wissenschaftlern der Universität Jena zufolge stellen sie etwa im BMW-Werk Leipzig ein Drittel der Gesamtbelegschaft. Und zwar auch in Kernbereichen der Produktion. So würden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bis zu 40 Prozent fremd vergeben, berichten sie.

Für Arbeitsrechtler Däubler handelt es sich bei vielen dieser Verträge um verkappte Leiharbeit. Zur leichteren Identifizierung von Scheinwerkverträgen hat er sechs Kriterien weiterentwickelt, die auf Vorschlägen des DGB basieren. So liege der Verdacht von Missbrauch beispielsweise dann nahe, wenn der Angestellte einer Fremdfirma, der in einem anderen Betrieb arbeitet, die Instruktionen dabei nicht von seinem Chef, sondern regelmäßig von dem anderen Arbeitgeber bekommt. Ein weiterer Hinweis wäre, wenn er dabei Material und Werkzeug des anderen benutzt oder die Arbeit nach Stunden bezahlt wird. Treffen alle sechs Merkmale zu, könne man davon ausgehen, dass in Wahrheit Leiharbeit vorliegt und folglich nach den strengeren Vorgaben behandelt werden muss.

Für Outsourcing schlägt Däubler ebenfalls gesetzliche Regelungen vor, um die bestehenden Arbeitnehmerrechte abzusichern. So sollen die betroffenen Beschäftigten nicht weniger Lohn oder schlechtere Arbeitsbedingungen erhalten als bisher in dem Unternehmen üblich waren. Verantwortlich dafür wäre das Unternehmen, das den Auftrag an diese Drittfirma erteilt.

IG-Bau-Vorstand Schmidt-Hullmann drängt auf eine umfassende Lösung. Seine Erfahrung ist, dass Unternehmen bislang immer neue Schlupflöcher fnden konnten: Nach der Beschränkung von Leiharbeit boomen die Werkverträge, auf Mindestlöhne folgt vermehrte Scheinselbstständigkeit. Er macht dafür die Politik verantwortlich: »Eine umfassende Regelung zur Bekämpfung von Lohndumping ist politisch nicht gewollt.«

Voraussichtlich im Januar wird sich der Bundestag mit dem Antrag der LINKEN befassen, den Missbrauch von Werkverträgen gesetzlich zu verhindern. Die Bundesregierung sieht bislang »keinen Handlungsbedarf«. Hinweise über eine »weit verbreitete, systematisierte missbräuchliche Nutzung von Werkverträgen zur Umgehung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Standards« lägen nicht vor, antwortete sie im Juli auf eine Anfrage der Linksfraktion.

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