Der lange Weg zur Realisierung

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 2 Min.
UN-Botschafter James Anaya zu Besuch bei den Indígenas in Jujuy.
UN-Botschafter James Anaya zu Besuch bei den Indígenas in Jujuy.

Der 10. Dezember hat eine lange Tradition als Tag, an dem die Menschenrechte besonders im Blickpunkt stehen. Bereits seit 1901 wird am Todestag Alfred Nobels jedes Jahr in der norwegischen Hauptstadt Oslo der Friedensnobelpreis verliehen. Die Auszeichnung 2011 geht an drei Vorkämpferinnen für Frauenrechte: die Liberianerinnen Ellen Johnson-Sirleaf - amtierende Präsidentin des Landes - und Leymah Gbowee sowie die Jemenitin Tawakkul Karman.

Der letztjährige Preisträger, der chinesische Bürgerrechtler Liu Xiaobo, sitzt derweil nach wie vor im Gefängnis. Ein Jahr nach seiner Ehrung sei der 56-Jährige der einzige Preisträger, der heute in Haft gehalten werde, beklagten fünf Nobelpreisträger, darunter der südafrikanische Bischof Desmond Tutu und der frühere tschechische Präsident Vaclav Havel. Vor der Verleihung des Friedensnobelpreises haben deshalb frühere Preisträger und Menschenrechtsgruppen die sofortige Freilassung von Liu Xiaobo gefordert

Der 10. Dezember wird zudem als Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen, seit sie am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln. Sie enthalten die grundlegenden Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen, »ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand« und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zum Aufenthaltsland steht.

Zu den allgemeinen Menschenrechten gehören neben den Freiheitsrechten auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Diese WSK-Rechte weisen die Besonderheit auf, dass die Gewährleistungspflichten von den Staaten nur nach Maßgabe ihrer Ressourcen und schrittweise zu verwirklichen sind, während für die Freiheitsrechte in der Regel ein unmittelbarer Charakter auch der Gewährleistungspflichten unterstellt wird. Dies eröffnet den Staaten Spielräume, soziale Rechte vorzuenthalten. Solche Beispiele finden sich zuhauf und werden in der diesjährigen Solidaritätskampagne »Lebens(t)räume fördern« aufgegriffen. Mit ihr soll Menschen in Argentinien, Laos und Guatemala stellvertretend geholfen werden, ihre grundlegenden Menschenrechte zu stärken - sei es das Recht auf Wasser, Land oder auf den Schutz vor rücksichtsloser Zerstörung von Lebensräumen. Denn nach wie vor gilt: Die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist von ihrer Verwirklichung in vielen Teilen der Welt weit entfernt.

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