Wenn der Hund einen Schaden verursacht

Versicherungstipp

  • Lesedauer: 2 Min.
Wussten Sie eigentlich, dass die Privat-Haftpflichtversicherung nicht bei Schäden einspringt, die durch Hunde verursacht werden?

Der Alltag offenbart es immer wieder: Es gibt Unfälle mit Hunden, die sich nicht immer verhindern lassen. Einen kurzen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert - der Hund reißt sich von der Leine los und bringt einen Radfahrer zu Fall. Oder: Im Bus streichelt ein Fremder ungefragt den Vierbeiner, der vor Schreck zuschnappt.

Wie aber kann sich der Hundebesitzer für den Ernstfall finanziell absichern, und was gibt es für ihn dabei besonders zu beachten? Nachfolgend einige Tipps und Hinweise:

1. Verursachen Hunde einen Schaden, muss der Besitzer in unbegrenzter Höhe dafür aufkommen - auch ohne eigenes Verschulden. Deshalb gilt: Unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Für sogenannte Kampfhunde ist diese spezielle Absicherung deutschlandweit gesetzlich Pflicht. In Niedersachsen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt gilt diese Versicherungspflicht sogar für Hunde aller Art.

2. Egal, ob Jogger oder Postbote: Kommen Personen zu Schaden, kann die Haftung schnell teuer werden. Deshalb sollte in der Versicherung eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro vereinbart werden.

3. Besonders wichtig: Unbedingt darauf achten, dass der Versicherer grundsätzlich keinen Leinenzwang vorschreibt, sonst springt die Versicherung nicht ein, falls das nicht angeleinte Tier einen Unfall verursacht.

4. Ist der Hund auch auf Urlaubsreisen mit dabei, sollte die Versicherung einen Auslandsschutz enthalten.

5. Zudem sollte die Versicherung auch eine Absicherung bieten, falls ein Unfall passiert, während Nachbarn, Freunde oder Bekannte den Hund hüten.

6. Manche Versicherungen schließen Mietsachschäden mit ein, und zwar für den Fall, dass der Hund zum Beispiel die teure Wohnungstür oder die Sitzgarnitur zerkratzt oder das Parkett beschädigt.

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