Wohnungsbrände und Einbrüche jetzt häufiger als sonst
Vorsicht in der Weihnachtszeit
Gern erfreut man sich jetzt an den Abenden an dem warmen Schimmer von sogenannten Wachskerzen, die massenhaft in den Super- und Drogeriemärkten angeboten werden.
Doch niemals brennende Kerzen längere Zeit ohne Aufsicht lassen! Kinder kokeln besonders gerne mit Kerzenflammen. Es kann in Minutenschnelle passieren, dass aus der kleinen Flamme ein Brand entsteht, der ein ganzes Haus in Gefahr bringen kann. Vergessen wir nicht die Mahnung in Schillers Lied von der Glocke: »Wohltätig ist des Feuers Macht, wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht. Wehe wenn sie losgelassen ....« Von der ungeheuren Zerstörungswut des Feuers erfährt man fast täglich im Fernsehen.
Wenn sich der Adventskranz oder der Weihnachtsbaum entzündet hat und die Flammen schon an den Gardinen hochzüngeln, sollte keine Zeit mit laienhaften Löschversuchen vergeudet werden: Sofort über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr anrufen! Übrigens: Wer Brände verursacht, macht sich schadenersatzpflichtig.
Auch elektrische Kerzen und ähnlicher elektrischer Weihnachtsschmuck sind keineswegs ungefährlich. Hitze oder Kurzschlüsse können ebenfalls Brände verursachen.
Diese Jahreszeit ist auch Reisezeit. Man besucht Verwandte außerhalb für einige Tage oder es geht in den Süden für einen längeren Urlaub. Das ist eine Art Initialzündung für Kriminelle. Sie beobachten überfüllte Briefkästen und längere Zeit heruntergelassene Jalousien - alles Signale dafür, dass niemand in der Wohnung ist. Und Wohnungseinbrüche haben allgemein zugenommen. Was also tun? Einer Vertrauensperson den Wohnungsschlüssel überlassen und sie bitten, den Briefkasten täglich zu leeren und überhaupt nach dem Rechten zu sehen. Auch der Vermieter oder Hauswart sollte bei längerer Abwesenheit informiert werden, wo sich der Schlüssel befindet. Es könnte ja ein Frostschaden (zum Beispiel ein Rohrbruch) eintreten, für dessen Beseitigung die Wohnung betreten werden muss.
Übrigens sollte auch die Heizung niemals ganz ausgeschaltet werden. Für den Aufenthalt einer Vertrauensperson in der Wohnung während der Abwesenheit des Mieters ist keine besondere Erlaubnis des Vermieters erforderlich.
Weiterhin ist zu beachten, dass vom Mieter übernommene Verpflichtungen, wie die Treppenreinigung oder das Schneefegen, durch die Urlaubszeit nicht außer Kraft gesetzt werden. Ein Ersatz muss gestellt werden. Wird das vergessen, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters eine Servicefirma damit beauftragen. rdt.
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