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Klimaschutzziele erhöhen

  • Sabine Wils
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Europaabgeordnete gehört zur Delegation der LINKEN in der GUE/NGL-Fraktion und ist Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen.
Die Europaabgeordnete gehört zur Delegation der LINKEN in der GUE/NGL-Fraktion und ist Mitglied im Ausschuss für Umweltfragen.

Seit 1992 auf der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) verabschiedet wurde, trifft sich die Weltklimadiplomatie alle Jahre wieder. Diese Klimaverhandlungen sollen das Ziel haben, einen unkontrollierbaren Klimawandel zu verhindern. Die Weltklimakonferenz in Durban vom 28. November bis 11. Dezember mit über 12 000 Teilnehmern war der siebzehnte Versuch der internationalen Staatengemeinschaft, eine globale Antwort auf die Weltklimakrise zu geben. Während sich die Verursacher der Klimakrise in den westlichen Industriestaaten zu Treibhausgasreduktionen verpflichten sollen, müssen sich die existenziell bedrohten Länder, wie die kleinen Inselstaaten, Afrika und die am wenigsten entwickelten Länder, an den Klimawandel anpassen.

In Durban stand die Verbindlichkeit des internationalen Klimaschutzregimes im Vordergrund der Verhandlungen. Das Kyoto-Protokoll, das für eine erste Verpflichtungsperiode von 2008-2012 völkerrechtlich verbindliche Treibhausgasreduktionsziele von 5,2 Prozent im Vergleich zu 1990 für Industrieländer ohne die USA festlegt, läuft aus. Eine zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls sollte als Brücke für einen Weltklimavertrag wirken, der neben allen Industrieländern auch die Schwellenländer völkerrechtlich verbindlich zu Reduktionen verpflichten sollte.

Doch in Durban wurde die Verbindlichkeit des internationalen Klimaschutzregimes ausgehöhlt. Der politische Willensbeschluss für eine zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls, unklar ob bis 2018 oder 2020, umfasst nur noch lächerliche 15 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen und ist bisher völkerrechtlich nicht verbindlich. Die Schlupflöcher für Klimaverschmutzung wurden weiter geöffnet, indem zum Beispiel die CO2-Abscheidung und Lagerung (CCS) als Klimaschutzmaßnahme angerechnet werden kann.

Die politische Willenserklärung zum Kyoto-Protokoll sichert die Emissionshandelsmärkte ab. Ohne dieses wäre die Nachfrage nach Emissionszertifikaten, die das Recht beinhalten, pro Zertifikat eine Tonne CO2-Äquivalent auszustoßen, eingebrochen, und damit die Emissionshandelsmärkte. Dabei sind Emissionszertifikate eigentlich auf der Privatisierung der Atmosphäre begründete Verschmutzungsrechte.

Der Fahrplan zu einem weltweiten Klimaabkommen, die sogenannte »Durban Plattform«, soll erst ab 2020 zu Treibhausgasreduktionen führen. Dieser Zeitplan erschwert die Einhaltung des Zwei-Grad-Ziels zur Verhinderung eines unkontrollierbaren Klimawandels. Der Höhepunkt der globalen Emissionen müsste bereits bis 2015, allerspätestens 2017 überwunden werden, um danach zügig zu sinken. Die Treibhausgasminderungen, die bei einem Peak um 2020 oder später herum erforderlich wären, liegen jedoch weit jenseits aller historischen Erfahrungen mit einer wirtschaftlichen Transformation. Die Rechtsverbindlichkeit des künftigen Abkommens ist dabei zweifelhaft. Den Terminus »Ergebnis mit Rechtswirkung« aus dem Beschluss zur »Durban-Plattform« gibt es im Völkerrecht nicht.

Jetzt kommt es auf eine ambitionierte Klimagesetzgebung der Europäischen Union an. Eine Erhöhung der Treibhausgasreduktionsziele der EU auf 40 Prozent im Einklang mit dem Weltklimarat und eine Erhöhung des Ziels, den Anteil der erneuerbaren Energien auf 30 Prozent zu steigern - jeweils bis 2020 bezogen auf die Zahlen von 1990 - sowie verbindliche Energieeffizienzziele sind jetzt das Gebot der Stunde zur Lösung der Verhandlungsblockaden und der Klimakrise!

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