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Wenn 2012 eine Insolvenz droht

Krankenkassen

  • Lesedauer: 1 Min.
Für finanziell klamme Krankenkassen gibt es ab 2012 strengere Vorschriften. Bei einer drohenden Insolvenz müssen Kassen ihre Kunden künftig acht Wochen vor der Schließung informieren.

Außerdem sind Krankenkassen in Finanznot künftig verpflichtet, Mitglieder beim Wechsel zu einer anderen Kasse zu unterstützen: Sie müssen eine Liste aller Krankenkassen vorlegen, unter denen die Mitglieder wählen können.

Die andere Kassen sind verpflichtet, diese Kunden aufzunehmen. Krankheit, Alter oder geringes Einkommen dürfen kein Ausschlusskriterium sein. Geregelt sind die Neuerungen im Versorgungsstrukturgesetz, das mit dem Jahreswechsel in Kraft trat.

Im Jahr 2011 waren Hunderttausende Patienten von der Pleite ihrer Krankenkasse betroffen, darunter im Mai 170 000 Mitglieder der City BKK in Berlin. Sie schloss als erste gesetzliche Krankenkasse seit Einführung des Gesundheitsfonds 2009. Zahlreiche Versicherte - vor allem ältere und kranke - hatten daraufhin große Probleme, eine neue Kasse zu finden, denn sie wurden reihenweise abgewiesen.

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