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Sparmaßnahmen für Krankenhäuser verfassungswidrig

  • Lesedauer: 1 Min.

Frankfurt am Main (epd/nd). Angesichts der Überschüsse von Krankenkassen und Gesundheitsfonds wollen die Krankenhäuser die ihnen auferlegten Sparmaßnahmen nicht länger mittragen. »Wir bezweifeln, dass das Kürzungsgesetz zu Lasten der Kliniken aus dem Jahr 2009 noch verfassungsgemäß ist«, sagte Alfred Dänzer, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung«. Die Kliniken hätten mehr als eine Milliarde Euro abgezogen bekommen, um die Überschüsse der Kassen mitzufinanzieren. Das sei absurd, sagte Dänzer. Auch die kommunalen Spitzenverbände beklagten, dass jedes fünfte Krankenhaus rote Zahlen schreibe, die Krankenkassen aber gleichzeitig Überschüsse von fast vier Milliarden Euro verzeichneten.

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