Oft veraltete Gebührenordnung die Ursache
Wenn die Arztrechnung fehlerhaft ist
Zwar übernimmt die Privatversicherung die Kosten, doch direkter Vertragspartner des Arztes ist der Patient. Damit hat er und nicht die Versicherung den geforderten Betrag zu überweisen.
Um das Geld von der Versicherung zurückzubekommen, muss ihr die Rechnung zugeschickt werden. Ungeprüft sollte das keinesfalls geschehen, denn es besteht nur Anspruch auf die Erstattung korrekt berechneter Beträge. Akzeptiert die Versicherung einzelne Teile nicht, kann es passieren, dass der Patient letztlich draufzahlt. Der Patient kann und sollte mindestens prüfen, ob die berechneten Therapien oder Beratungen tatsächlich stattgefunden haben. Selbst wenn das alles den Tatsachen entspricht, kann die Rechnung noch Fehler enthalten. Die sind dann in der Regel der veralteten Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) geschuldet.
Je nach Aufwand und Schwierigkeit können die dort festgelegten Eurobeträge mit Steigerungsfaktoren von bis zu 3,5 multipliziert werden. Weil viele der heute üblichen Behandlungen in der GOÄ noch nicht erfasst sind, muss der Arzt dann auf vergleichbare Positionen zurückgreifen.
Wie die Chancen stehen, dass die Versicherung die Rechnung anstandslos begleicht, kann man mit einem Onlinecheck unter www.derprivatpatient.de erfahren. Auf dieser Internetseite ist eine Prüfsoftware hinterlegt. Wenn man die Daten der Rechnung auf das entsprechende Formular überträgt, wird automatisch die »Konformität mit den Abrechnungsbestimmungen« ge- prüft. Werden Unstimmigkeiten angezeigt, sollte man mit seinem Arzt sprechen. Bringt das Gespräch mit dem Arzt nichts, reicht man die Rechnung samt Fehlerprotokoll an die Privatversicherung weiter.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Rechnung ganz an die Versicherung abzutreten. Damit erspart man sich unangenehme Auseinandersetzungen, weil die Versicherung dann mit dem Arzt direkt verhandelt und ihn bezahlt. Erst, wenn eine neue GOÄ vorliegt, könnten sich die Konflikte um die Abrechnungen entspannen. Wann aber der Gesetzgeber die Gebührenordnung ändern wird, ist ungewiss.
UWE STRACHOVSKY
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