Keine Heizverpflichtung
Leserfrage zur kalten Nachbarwohnung
Ich muss mehr heizen, weil meine Wohnung an eine leerstehende Nachbarwohnung grenzt. Welche Rechte habe ich?
Katrin M., Leipzig
Gesetzliche Bestimmungen gibt es dafür nicht. Aus der Rechtsprechung geht jedoch hervor, dass Wohnungen, die entweder leer stehen oder auch nur vorübergehend nicht bewohnt sind, mit einer Minimaltemperatur vor Frostschäden geschützt werden müssen. Mieter, die vorübergehend abwesend sind, müssen das berücksichtigen, aber sie sind nicht verpflichtet, sämtliche Heizungskörper mit der Heizstufe eins an den Regelventilen einzustellen, entschied in einem Streitfall das Amtsgericht Schöneberg am 12. Juli 2006 (Az. 104 a C 147/06).
Bei Leerstand ist die Wohnung so anzusehen, als ob der Vermieter selbst der Bewohner ist. Besondere Ansprüche wegen kalter Nachbarwände können an ihn nicht gestellt werden.
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