Elternzeit auch für Großeltern
Entgegen einer Expertenempfehlung an die Bundesregierung wird die Elternzeit nicht verkürzt. In dem im Februar vorgelegten Familienbericht wurde eine Verkürzung der Elternzeit empfohlen, um Unternehmen zu entlasten.
Stattdessen kündigte das Bundesfamilienministerium Mitte März an, eine Großelternzeit für die Kinderbetreuung einzuführen. Ältere Berufstätige sollen künftig besser ihre Arbeitszeit reduzieren können, um sich der Betreuung ihrer Enkelkinder widmen zu können. Die Großelternzeit soll ebenso wie die dreijährige Elternzeit ausgestaltet werden. Die Großelternzeit gibt es bereits jetzt, allerdings ist sie auf bestimmte Härtefälle beschränkt. Schon jetzt helfen in 51 Prozent der Familien die Großeltern bei der Kinderbetreuung.
Darüber hinaus plant die Regierung eine Flexibilisierung bei der Elternzeit. Von der insgesamt dreijährigen Auszeit sollen künftig 24 Monate bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Bislang konnten nur zwölf Monate bis zum vollendeten achten Lebensjahr gestreckt werden. Zudem soll der Teilzeitanspruch während der Elternzeit besser geregelt werden.
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