Flucht ist kein Verbrechen

  • Karl Kopp
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Autor ist Europareferent der Nichtregierungsorganisation PRO ASYL Deutschland.
Der Autor ist Europareferent der Nichtregierungsorganisation PRO ASYL Deutschland.

Flüchtlingen das Leben zur Hölle zu machen, ist mittlerweile integrales Programm der Asylpolitik in Europa. Schutzsuchende werden eingesperrt in den Elendshaftlagern an den Außengrenzen, nachdem sie ihre nackte Existenz auf EU-Territorium gerettet haben: im griechischen Evrosgebiet, auf der Insel Malta, in Ungarn, in Rumänien, in Bulgarien und anderswo.

Doch die Entrechtung geht auch im Innern der EU weiter. Flüchtlingssolidaritätsarbeit in Deutschland und Europa bedeutet mittlerweile, einen täglichen Kampf gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden und ihre europaweite Verschiebung zu führen. 3000 Flüchtlinge wurden im letzten Jahr aus Deutschland in andere europäische Staaten abgeschoben. Sie sollen dort ihr Asylverfahren durchlaufen. So regelt es die europäische Asylzuständigkeitsregelung, die sogenannte Dublin-II-Verordnung. In der Regel ist der Staat zuständig, über den die Einreise stattgefunden hat

In den deutschen Abschiebungshaftanstalten sind mittlerweile die Hälfte der Inhaftierten sogenannte »Dubliners« - Asylsuchende, für die sich Deutschland nicht zuständig fühlt. Sie sollen nach Italien, Ungarn oder in andere EU-Staaten abgeschoben werden, wo sie meist wieder in Haft oder obdachlos auf der Straße landen. Für Zehntausende Flüchtlinge bedeutet dieses technokratische Zuständigkeitssystem, dass sie jahrelang in einer Limbosituation leben müssen - häufig mehrfach hin und her geschoben werden, ohne jemals Schutz zu finden.

Bei den schleppend verlaufenden EU-Verhandlungen über ein gemeinsames Asylsystem kämpft Bundesinnenminister Friedrich dafür, dass sich an diesen flüchtlingsfeindlichen Praktiken nichts ändert. Deutschland will, dass das Dublinsystem in seiner jetzigen Form beibehalten wird - trotz aller katastrophalen Konsequenzen für die Betroffenen. Die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz soll weiterhin an die Länder der EU-Außengrenze abgegeben werden.

Der Bundesinnenminister möchte sogar an der schäbigen Inhaftierungspraxis von Flüchtlingskindern festhalten. Deutschland argumentiert bezüglich der künftigen EU-Aufnahmebedingungsrichtlinie, dass die Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen für ein effektives Grenzverfahren notwendig sei.

Bei der Reform der Dublin-II-Verordnung schlägt die EU-Kommission vor, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche überhaupt nicht mehr inhaftiert werden sollten: Deutschland hingegen fordert gemeinsam mit anderen Hardlinern die Streichung dieses Passus. Bei den Verhandlungen zur Asylverfahrensrichtlinie wehrt sich Deutschland auch gegen einen Vorschlag, dass unbegleitete Flüchtlingskinder unter 14 Jahren nicht mehr Schnellverfahren und Grenzverfahren unterworfen werden - selbst diese Flüchtlingskinder sollen weiterhin dem kurzen Prozess im Flughafenverfahren und Zurückweisungen in sogenannte sichere Drittstaaten ausgesetzt werden.

Im Rahmen der Kampagne »Flucht ist kein Verbrechen!« fordert PRO ASYL, dass die Inhaftierung von Asylsuchenden europaweit beendet wird. Statt Wegschließen in Elendslager an den Außengrenzen oder in High-Tech-Gefängnisse im Innern der EU benötigen Schutzsuchende eine menschenwürdige Aufnahme. Es muss Schluss sein mit dem blinden Abschieben der Verantwortung an andere EU-Staaten, wo Schutzsuchende in Obdachlosigkeit und Elend landen. Europa braucht mehr Solidarität und Menschlichkeit bei der Flüchtlingsaufnahme: PRO ASYL fordert statt der unmenschlichen Dublinregelung ein europäisches Aufnahmesystem, das die Bedürfnisse der Schutzsuchenden in den Mittelpunkt stellt.

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