Wie Frau W. aus Halle mit dem Kauf eines »Telefonblockers« in die Falle gelockt wurde

Dreiste Abzocke mit Nachnahmesendungen

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Angebote klingen immer wieder verlockend und sind verführerisch: Telefonisch wird dem Angerufenen versprochen, Daten aus den Listen zahlreicher Gewinnspieleintragsfirmen zu löschen. Oder eine sogenannte Sperrbox soll vor unerwünschten Anrufen schützen. Alles Weitere erhalte man per Nachnahme. Viele Verbraucher nehmen die teuren Sendungen an und sind vom Inhalt bitter enttäuscht.

So schilderte Frau W. aus Halle den Verbraucherschützern von Sachsen-Anhalt ihre Beschwerde: Ein Anrufer meldete sich mit Amtsgericht und teilte ihr mit, dass sie noch 800 Euro zu zahlen habe. Sie wolle doch mit ihren 80 Jahren sicher nicht ins Gefängnis, so die erschreckende Nachricht am Telefon.

Das könne vermieden werden, suggeriert der Anrufer. Jetzt helfe nur noch ein sogenannter »Telefonblocker«, ein Gerät, das Werbeanrufe automatisch unterbinden soll. Wer den Anrufblocker bestellt, dem würden alle vermeintlich noch bestehenden Forderungen aus Gewinnspieleintragungsdiensten erlassen.

Die Auftragsbestätigung folgt per Post, überrumpelt zahlt Frau W. per Nachnahme 119 Euro. Im Brief enthalten ist eine Zeitschrift, die sich »Der Verbraucherberater« nennt. Das Magazin, das Frau W. im Starterpaket mit dem Telefonblocker »geschenkt« wurde, soll künftig pro Ausgabe 29,90 Euro im Monat kosten. Der Anrufblocker würde erst versandt, wenn die Verbraucherin das Modell ihres Telefons noch dem Versanddienstleister mitteilt.

Das Resümee der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Der Anbieter des »Telefonblockers« mit Sitz im türkischen Ankara hat die Verbraucherin schlichtweg überrumpelt. In erster Linie geht es offensichtlich darum, die 119 Euro inklusive Nachnahme zu kassieren sowie ein teures Zeitschriftenabo an den Mann oder die Frau zu bringen. Die Sendungen bestehen meist aus wertlosen Unterlagen. Das Geld ist damit futsch. Dubiose Anbieter machen auf diese Weise schnell und sicher Kasse.

Der nachdrückliche Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt:

● Wer ungebeten am Telefon behelligt wird, sollte sofort auflegen. Auf keinen Fall persönliche Daten und Kontoverbindung preisgeben.

● Wenn am Telefon Gewinne oder Dienstleistungen versprochen werden, weder Nachnahmesendungen noch Aufwandsentschädigungen oder Bearbeitungsentgelte zahlen!

● Rechtsrat einholen! Vermeintliche Vertragsabschlüsse können widerrufen werden.

Rat und Hilfe erhalten Betroffene in der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unter der Servicerufnummer (0900) 177 57 70 für 1 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise gegebenenfalls abweichend.

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