Witwergeld auch für homosexuelle Partner

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Mannheim (epd/nd). Hinterbliebene Lebenspartner von Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, haben den gleichen Anspruch auf Witwergeld wie ein hinterbliebener Ehegatte eines Beamten. Der Ausschluss von der Hinterbliebenenversorgung verstoße gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie und sei eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung, heißt es in einem am Dienstag vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim veröffentlichten Urteil. Damit wies der VGH die Berufung des Landes Baden-Württemberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück und gab dem Kläger recht, der mit einem Gymnasiallehrer verheiratet war. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung wollte ihm kein Witwergeld zahlen.

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