Unwürdig
Standpunkt von Uwe Kalbe
Eine Voraussage, wie das Bundesverfassungsgericht demnächst urteilen wird, birgt nicht allzu viel Risiko. Die Zuwendungen zum Lebensunterhalt von Flüchtlingen sind zu gering, da kann kein Zweifel bestehen. Wenn Karlsruhe den Hartz-IV-Regelsatz 2010 als Rechtsverstoß bewertet hat, muss das für den ungleich niedrigeren und willkürlich bestimmten Satz für Flüchtlinge, der seit 1993 nicht verändert wurde, erst recht gelten. Wenn Flüchtlingskinder nur zwei Drittel der Zuwendungen erhalten, die ihren deutschen Altersgefährten als Mindestleistung zugestanden werden, verstößt das gegen die Kinderrechtskonvention der UNO.
Nicht also die Rechtslage birgt Diskussionsbedarf. Vielmehr ist es die Frage, wieso der Gesetzgeber, wieso die Politik sich der dringenden Anpassung so hartnäckig verweigert. Wieso es erneut die Karlsruher Richter sind, die Reparaturbedarf feststellen, dem gegenüber die Bundesregierung in wechselnder Besetzung immer mit der gleichen Blindheit geschlagen ist.
Es ist müßig, die kleinlichen Argumente über falsche Anreize und Überforderung von Sozialsystemen zu wiederholen, die hier gewöhnlich ins Feld geführt werden. Angemerkt sei nur, dass der Vorwurf des staatlichen Rassismus, der gewöhnlich Entrüstung weckt, wenn es um die befördernden Gründe von Nazigewalt gegenüber Migranten geht, genau hier eine seiner Ursachen hat.
Die Menschenwürde, Grundrecht und Verfassungsgut, wird allzu gern außerhalb Deutschlands verteidigt. Doch dazu kann man getrost hier bleiben. Am Tag des Flüchtlings und an jedem Tag.
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