Das Unmenschlichste, was Menschen Menschen antun

Zum Internationalen Tag der Folteropfer - Anmerkungen eines Kriminalistikprofessors

  • Frank-Rainer Schurich
  • Lesedauer: 9 Min.

Folter - ein Wort, das wir mit Entsetzen aussprechen, aber oft als Barbarei der Vergangenheit, des finsteren Mittelalters betrachten - ist noch heute alltäglich und allgegenwärtig. Mit Beginn des 21. Jahrhunderts erlebte sie wieder eine angsteinflößende Konjunktur. Diese grausame, menschenverachtende Praxis wird zunehmend gerade in Staaten angewandt und zu neuer perfider Perfektion entwickelt, die sich den Schutz der Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben haben.

Folter, auch Marter oder Tortur genannt, also die körperliche und seelische Peinigung eines Menschen, um Geständnisse zu erzwingen oder Informationen zu erlangen und/oder sich an einem Gegner zu rächen, ist strikt verboten; Ausnahmen sind nicht zugelassen. Dieses absolute Folterverbot findet sich im Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der Anti-Folter-Konvention der UNO und in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie in nationalen Gesetzen (z. B. Artikel 1 des Grundgesetzes) oder nationalen Vorschriften (so im Paragrafen 136 a der deutschen Strafprozessordnung; »Verbotene Vernehmungsmethoden«).

Physische und psychische Misshandlungen stellen einen unmittelbaren schweren Angriff auf die Persönlichkeit des Opfers, auf deren Integrität und Würde dar. Weil es ein absolutes Folterverbot gibt, wird im Geheimen gefoltert. Und die Täter wie auch andere Verantwortliche streiten Folter öffentlich stets ab. Die Strafjustiz reagiert zumeist nicht. Manfred Nowak, langjähriger Sonderberichterstatter des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, beklagt und begründet: »Die Gerichte sind nicht wirklich unabhängig von den Mächtigen in den jeweiligen Ländern, und die Justiz gehört leider zu den korruptesten Sektoren staatlicher Machtausübung.«

Nowak kann belegen, dass Foltern zur polizeilichen Routine der Polizei in den meisten Staaten der Welt noch im 21. Jahrhundert gehört - und nicht nur in finsteren »Schurkenstaaten« oder totalitären Ländern, wie das Bertelsmann-Lexikon weismachen will. Foltern gehört zum Standardrepertoire der normalen Kriminalpolizei auch in »Demokratien«.

Gequält wird wie im Mittelalter: durch Aufhängen, Schläge mit Fäusten, Eisenstangen, Gummiknüppeln, Peitschen und Holzprügeln, durch Verbrennungen mit heißem Metall oder Zigaretten, Ausreißen von Finger- und Zehennägeln, Schüsse in die Beine, durch sexuelle Gewalt und Genitalverstümmelungen, durch Erstickungsversuche, Schlaf- und Nahrungsentzug, Isolationshaft, Zwangseinflößung von Urin und anderen Exkrementen sowie Erbrochenem, durch schmerzhaftes Fesseln und schmerzhafte Körperhaltungen, Beschallung, Hitze oder Kälte, Daumen- und Zehenschrauben etc. Der Fantasie kranker Hirne sind in der Wahl der Methoden keinerlei Grenzen gesetzt.

Folter - eine Geißel der Menschheit. Die Leiden der Opfer sind unvorstellbar: Schlafstörungen, Angstzustände, physische und psychische Schäden sowie gravierende Persönlichkeitsveränderungen. Folteropfer leiden ein Leben lang. Manche können den Anblick von Uniformierten nicht mehr ertragen, brechen zusammen, ergeben sich oder können nie mehr einen engen, düsteren Raum betreten. Folter ist das Unmenschlichste, was der Mensch dem Menschen antun kann.

Der Radiologe Hermann Vogel hat über Jahrzehnte Dokumente des Grauens gesammelt, darunter Röntgenaufnahmen von Folteropfern. Der Oberkörper eines 30-jährigen Mannes, der in Zentralafrika gefoltert wurde, ist übersät von Spuren, wo man ihm Nadeln in den Rücken rammte und absichtlich Bauchfell und Lunge verletzte. »Wir können Folter beschreiben oder definieren, aber wirklich erfassen können wir nicht, was Folter bedeutet, wenn wir sie nicht selbst erlebt haben. Wir versuchen, uns in das Leiden der Gefolterten hineinzufühlen, aber an einem bestimmten Punkt versagt unsere Vorstellungskraft«, urteilt Nowak. Als ein Opfer der chilenischen Militärjunta unter Pinochet ihm über seine Erlebnisse unter der Tortur berichtete, konnte Nowak dies nicht mehr ertragen; er musste das Interview abbrechen und sich übergeben.

Im »Krieg gegen den Terrorismus«, der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 vom damaligen US-Präsidenten George W. Bush jun. ausgerufen wurde, ist die Folter auf perfide Weise wiederauferstanden. Foltermethoden sind in einer internen US-Anweisung detailliert benannt (siehe Randspalte). Mittlerweile ist auch nachgewiesen, dass Waterboarding während der Präsidentschaft von Bush jun. vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA und von anderen Regierungsbehörden in großem Umfang angewandt wurde. Ein Regierungssprecher erklärte dazu lapidar, die amerikanische Regierung sehe Waterboarding als akzeptable Verhörmethode von Gefangenen an, weil es sich dabei nicht um Folter handele (sic!).

Waterboarding - was nach einer Wassersportart klingt, ist der euphemistische Ausdruck für eine besonders grauenhafte Foltermethode, bei der das Ertrinken simuliert wird. Der mutmaßliche Chefplaner der Anschläge vom 11. September 2001, Khalid Scheich Mohammed, wurde 183 Mal auf diese schreckliche Weise gequält, nicht im Verlaufe von Jahren, auch nicht innerhalb eines Jahres, sondern in einem Monat, im März 2003, also im Durchschnitt sechs Mal am Tag. Da ist es schon verständlich, dass das Opfer am Ende um das Todesurteil bettelte und alle Schuld auf sich nahm.

Die Frage bleibt: Auf welcher Grundlage foltern die USA im Stile einer Junta, wenn sie sich doch als Hüter der Menschenrechte weltweit ausgeben und mit kritischem Finger auf die Länder zeigen, die in Fragen der Menschenrechte erheblichen Nachholbedarf haben? Sie haben es »rechtlich« möglich gemacht. Durch einen juristischen Trick. Auf dem Territorium der Vereinigten Staaten gelten selbstverständlich die in der US-amerikanischen Verfassung fixierten Grundrechte, zu denen das Folterverbot und das Recht auf ein faires Verfahren für alle Menschen gehören. Im Kampf gegen den internationalen Terrorismus richtete man daher Gefangenenlager außerhalb der USA für sogenannte »illegal enemy combatans« (illegale feindliche Kämpfer) ein, z. B. in Guantanamo auf Kuba oder Bagram in Afghanistan. Hinzu kommen geheime CIA-Lager (»black sites«) in aller Welt, so in Thailand, Polen, Rumänien und Litauen. In anderen Ländern dingfest gemachte Terroristen wurden in manchen Fällen bequemerweise gleich den nationalen Geheimdiensten ihrer Heimatländer zur Folter überlassen (»detention by proxy« in Ägypten, Jordanien, Syrien, Marokko und Pakistan und in anderen Staaten). Da brauchten sich CIA-Mitarbeiter gar nicht die Hände schmutzig machen; sie waren nur anwesend und schauten zu, wie das Opfer gequält wurde.

Heiligt der Zweck die Mittel? Menschenrechte sind zu einem Feigenblatt verkommen. Westliche Regierungen klagen Menschenrechtsverletzungen andernorts an, ohne zu den eigenen Stellung nehmen zu müssen. Dazu kaufen sich die Herrschenden ganze Armeen von Wissenschaftlern ein, wie der US-amerikanische Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman kürzlich konstatierte: »Sichere Bezahlung für die ideologisch Getreuen ist ein wichtiger Teil des Systems …; strategische Denker, die rationale Gründe für Wahlkriege liefern; Anwälte, die Folter verteidigen - sie alle können einem Netzwerk von Organisationen zugerechnet werden, das von einigen superreichen Familien bezahlt wird.«

Der damalige UNO-Generalsekretär Kofi Annan sagte 2005 in einer Erklärung zum Tag der Menschenrechte: »Folter kann niemals ein Instrument zur Bekämpfung des Terrors sein, denn Folter ist selbst ein Instrument des Terrors.« Etwa zur gleichen Zeit, am Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer vor sechs Jahren, gab Bush jun., als die Folterwelle im »Krieg gegen den Terrorismus« auf höchsten Touren lief, ebenfalls eine Erklärung ab: »Aber Folter wird immer noch auf der ganzen Welt von Schurkenregimen praktiziert, deren grausame Methoden ihrer Entschlossenheit gleichkommen, den menschlichen Geist zu zerschlagen … Die Vereinigten Staaten setzen sich für die weltweite Abschaffung von Folter ein, und wir gehen in diesem Kampf mit gutem Beispiel voran.« Im Kleistschen Sinne die Rede eines Teufels, der sich in die Perücke geworfen hat, um sich den Honoratioren beizumischen.

»Früher galt das Lügen in meinem Land als Schande. Unsere jetzigen Führer tun so, als wäre es eine politische Tugend«, kommentierte Robert Redford, Schauspieler und Regisseur, 2007 diese Heuchelei in einer Diskussion im Berliner Kino »International« über den Anti-Terror-Krieg der USA.

Was ist zu tun, damit unsere Zivilisation nicht nur eine Maskerade ist und Folter und Gewalt endgültig verschwinden? Neben den politischen Veränderungen in den Ländern müssen alle Täter und Auftraggeber vor ordentliche Gerichte gestellt werden. Die Folteropfer brauchen nicht unser Mitleid, sie brauchen unsere Solidarität, unsere Anerkennung, die Teil ihrer Heilung ist, wie die türkische Gerichtsmedizinerin Sebnem Korur Fincanci kürzlich in einem nd-Interview über ihren Kampf gegen staatliche Folter feststellte. Sie wollen keine Rache, sie wollen Gerechtigkeit.

Foltermethoden der USA im Kampf gegen den Terrorismus:

Standardmaßnahmen:
Rasieren, Ausziehen, Windeln anlegen, Kapuze aufsetzen, Isolation, laute Musik, Dauerbeleuchtung oder Dunkelheit, eingeschränkte Kost, Fesseln in aufrechter, sitzender oder liegender Position, Wassergüsse, Schlafentzug etc.

Verschärfte Maßnahmen:
Ruckartiges Heranziehen des Delinquenten am Hals (»attention grasp«), Gesichtsfixierung bei Bedrohung des Augenlichts (»facial hold«), beleidigender Schlag ins Gesicht (»insult, facial slap«), Schlag in den Bauch (»abdominal slap«), Halten in Stresspositionen auf Knien (Körper nach vorne oder nach hinten gebeugt), plötzliches und heftiges Stoßen des Gefangenen gegen eine elastische Wand (»walling«), Einsperren in eine enge, dunkle Kiste (»cramped confinement« oder »confinement boxes«), Waterboarding etc.



Aus dem Sonderbericht des CIA-Generalinspekteurs in »Special Review: Counterterrorism, Detention and Interrogation Activities«, freigeben im August 2009

Ex-Präsident Bush jun. und alle anderen Verantwortlichen für die Wiederbelebung von Folter als gängige Praxis gehören vor ein internationales Strafgericht, denn sie haben exzessiv gegen die Menschenrechte und damit gegen geltendes internationales Recht verstoßen. Im Namen einer imaginären Demokratie und Freiheit haben sie angeordnet oder sanktioniert, dass Menschen in unsäglicher Weise gequält und erniedrigt werden. Auch der politische Schaden ist enorm, denn damit haben sie jedem kleinen, bösen Folterer auf dieser Welt das Signal gegeben, dass man auch rechtsstaatlich und ganz legal foltern darf und kann.

Was hat nun aber eigentlich die Anwendung von Foltermethoden im Kampf gegen den Terrorismus gebracht? Nichts, nur falsche Geständnisse, unwahre Aussagen und unbedeutende Hinweise. »Die Behauptung, wir hätten mit Hilfe verschärfter Verhörtechniken entscheidende Geheimdienstinformationen erhalten und viele Menschenleben gerettet, ist schlicht und einfach falsch«, schreibt Glenn L. Carle in seinem Buch über die Folterpraktiken der CIA.

Mit Blick auf Deutschland und den Fall Jakob von Metzler, in dem der damalige stellvertretende Polizeipräsident von Frankfurt am Main, Wolfgang Daschner, den Beschuldigten Folter angedroht hatte, muss noch einmal angemerkt werden, dass Folter und ihre Androhung auch in der BRD strikt verboten sind. Erklärt man sie in Ausnahmefällen für zulässig, wird sie zum massenhaft angewandten Terrorinstrument. Die Büchse der Pandora muss unter allen Umständen geschlossen werden und geschlossen bleiben.

Literatur:

Glenn L. Carle: Interrogator. In den Verhörkellern der CIA. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 2012. 448 S., geb., 22,95 €.

Manfred Nowak: Folter. Die Alltäglichkeit des Unfassbaren, Verlag Kremayr & Scheriau, Wien 2012. 239 S., geb., 22 €.

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