Foltervorwurf gegen USA

Anwälte von 9/11-Angeklagtem schrieben an UNO

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Anwälte des mutmaßlichen Drahtziehers der Terroranschläge vom 11. September 2001, Khalid Scheikh Mohammed, haben Ermittlungen der UNO zu Foltervorwürfen ihres Mandanten verlangt.

Washington (AFP/nd). Sie hätten bereits Anfang Mai einen Brief an den UN-Sonderberichterstatter für Folter, Juan Méndez, geschickt, teilten die Anwälte mit. Darin verlangten sie eine »vollständige, faire und unabhängige Untersuchung« des Falls.

Gegen den Pakistaner Mohammed, der als Chefplaner des inzwischen getöteten Al-Qaida-Anführers Osama bin Laden galt, und vier weitere Hauptverdächtige war Anfang Mai formell Anklage erhoben worden. Sie müssen sich vor einem US-Militärgericht in Guantanamo auf Kuba wegen Verschwörung, Anschlägen auf Zivilisten, Mords, Flugzeugentführung und Terrorismus verantworten.

Mohammed hatte seine Beteiligung an den Anschlägen gestanden, allerdings machte er seine ersten Aussagen unter harschen Verhörmethoden, die als Folter angesehen werden. Er soll in einem Geheimgefängnis der CIA allein 183 Mal dem sogenannten Waterboarding unterzogen worden sein, bei dem die Betroffenen das Gefühl haben zu ertrinken.

Nach dieser »grausamen, unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung« sei Mohammed von der US-Regierung »zum Schweigen gebracht worden«, klagen seine Anwälte in ihrem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Er dürfe mit fast niemanden sprechen, und selbst seine Anwälte müssten jedes Wort als »mutmaßlich streng geheim« behandeln. Die Verteidiger werfen der US-Regierung vor, dieses »schmerzhafte und dunkle Kapitel« endgültig schließen zu wollen, indem Mohammed nach einem »Schauprozess« hingerichtet werden solle.

Bei den 9/11-Anschlägen mit gekaperten Passagierflugzeugen waren fast 3000 Menschen getötet worden.

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