Zahlung nach Baufortschritt
Baurat
Wer ein Schlüsselfertighaus kauft, der unterschreibt dazu einen Vertrag. Bestandteile dieses Vertrags sind das sogenannte Bau- und Leistungsverzeichnis sowie der Zahlungsplan. Die meisten Bauträger, so der Verband Privater Bauherren (VPB), verpflichten den Käufer mit Hilfe eines überzogenen Zahlungsplans zu enormen Vorleistungen.
Das ist nicht ungefährlich. Wird nämlich der Bauunternehmer insolvent, bleibt der Bauherr nicht nur auf dem unfertigen Haus sitzen, sondern er verliert auch das bereits im Voraus bezahlte Geld. Damit das nicht passiert, sollte der Zahlungsplan dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen und bereits bei Vertragsabschluss festgelegt werden.
Üblich sind Abschlagszahlungen jeweils nach der Dacheindeckung, der abgeschlossenen Installation und dem Fenstereinbau, nach dem Innenausbau, den Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau. Der Rest sollte nicht vor der endgültigen, für den Bauherrn zufrieden stellenden Rohbauabnahme bezahlt werden.
Unseriös sind alle Verträge, in denen bereits bei Vertragsabschluss ein Abschlag verlangt wird, denn der Bauherr bekommt dafür keinen Gegenwert. Nicht einmal das Grundstück, das geht in der Regel erst nach Zahlung der letzten Rate an ihn.
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